Ein Jahr und vier Monate, ausgesetzt zur Bewährung: So lautet das Urteil gegen einen katholischen Priester am Amtsgericht Bad Kissingen. Er war wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einer damals zwölf Jahre alten Ministrantin angeklagt. Die Bewährungszeit liegt bei drei Jahren.
In zwei Fällen an Zwölfjähriger vergangen
Der 43-Jährige hat sich nach Auffassung des Schöffengerichts vor rund zehn Jahren in zwei Fällen an der damals Zwölfjährigen vergangen. Das Mädchen hatte nach eigenen Worten für den Angeklagten geschwärmt. "Ich habe irgendwann festgestellt, dass ich mich verliebt habe“, sagte die Frau. "Ich habe ihm geschrieben. Ich war ziemlich hartnäckig." Doch der damalige Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde habe sie mit Verweis auf seinen Beruf zurückgewiesen.
Priester bestreitet Missbrauch an Mädchen
Dennoch sollen sich die Minderjährige und der spätere Pfarrer mindestens einmal mit Zunge geküsst haben. Zwischen November 2010 und Februar 2011 soll es zudem in einem Wald zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Der Priester hatte bei einer polizeilichen Befragung eine Beziehung beider eingeräumt – sexuell aktiv seien sie aber erst ab dem 18. Geburtstag der Frau gewesen. Seit Februar 2019 seien sie auf sein Bestreben hin getrennt. Kindesmissbrauch bestritt der Angeklagte.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe ohne Bewährung
Die Anklage hatte wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Ob der Mann aus dem Klerikerstand austreten muss, wird nach Abschluss der kirchenrechtlichen Untersuchungen der Papst entscheiden, wie ein Sprecher des Bistums Würzburg erläuterte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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