Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Frau bei drei Bewerbungsgesprächen zwischen 2007 und 2013 sexuell genötigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zudem vorgeworfen, eine andere Frau im Jahr 2004 vergewaltigt zu haben.
Der 63-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe niemals sexuellen Kontakt mit Frauen gegen deren Willen gehabt, hatte er vor der Verkündung des Urteils beteuert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten hat bereits Revision angekündigt. Es gibt keinen sofortigen Haftbefehl.