Ein Mann auf der Anklagebank. Sein Gesicht  ist verpixelt. Viele Fotografen um ihn herum.
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Das Landgericht München hatte den Angeklagte wegen Totschlags verurteilt. Er soll seine Frau und seine Stieftochter umgebracht haben.

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BGH bestätigt Totschlag-Urteil nach Verschwinden zweier Frauen

Knapp drei Jahre nach dem aufsehenerregenden Verschwinden einer Mutter und ihrer Tochter in München ist der Ehemann und Stiefvater rechtskräftig wegen Totschlags verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil des Münchner Landgerichts.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts München bestätigt. Demnach bleibt es dabei, dass ein Münchner 14,5 Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis muss. Er soll seine Frau und seine Stieftochter umgebracht haben. Ihre Leichen wurden nie gefunden.

Revisionen verworfen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I verworfen. Nach Ansicht des BGH haben die Richter am Landgericht München nichts falsch gemacht. Mit der gleichen Begründung lehnte der BGH die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers ab, die auf Mord plädiert hatten.

Mutter und Tochter verschwinden spurlos

Die Münchner Richter waren am Ende überzeugt davon, dass der Angeklagte im Jahr 2019 zuerst seine Frau und dann die 16-jährige Stieftochter getötet hatte - vermutlich, weil sie nach Hause gekommen sei, als noch gar nicht alle Spuren der ersten Tat beseitigt waren. Die Leichen habe er dann verschwinden lassen.

Indizienprozess ohne Leichen

Der Indizienprozess stützte sich deshalb vor allem auf Blutspuren, die die Ermittler an etlichen Stellen entdeckten, unter anderem in der Wohnung und auf einem zerschnittenen Teppich im Truderinger Forst. Bei der Urteilsverkündung am Landgericht München I im Februar 2021 hatte der Vorsitzende Richter gesagt: "Nach der Beweisaufnahme sind wir überzeugt, dass die beiden Frauen tot sind." Seine Aussagen habe der Mann dann immer wieder den Ermittlungsergebnissen angepasst. Was genau passiert ist, blieb in dem Münchner Prozess aber letztlich ebenso offen wie das Motiv für die Tat.

Keine Mordmerkmale

Deshalb wurde der Angeklagte auch nicht – wie von der Staatsanwaltschaft im Fall der Stieftochter gefordert – wegen Mordes verurteilt, sondern wegen zweifachen Totschlags. Die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht und der niedrigen Beweggründe seien zu Recht verneint worden, befand jetzt der BGH. Auch die Revision des Angeklagten wurde verworfen. Dieser hatte stets seine Unschuld beteuert.

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