Nach der Bluttat in einer Regener Obdachlosenunterkunft im vergangenen Sommer muss der 22-jährige Täter ins ein psychiatrisches Krankenhaus. Das hat das Landgericht Deggendorf am Montag angeordnet. Die Kammer verurteilte den Somalier wegen Totschlags. Allerdings sei er bei der Tat schuldunfähig gewesen. Merkmale für einen Mord sah die Kammer bei der Tat nicht.
Unterbringung zeitlich unbegrenzt
Das Gericht geht davon aus, dass der Mann immer noch gemeingefährlich ist. Die Unterbringung erfolgt zeitlich unbefristet, bis der Täter soweit geheilt ist, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Sie kann daher auch lebenslang andauern. Eine Überprüfung findet in regelmäßigen Abständen statt.
Mitbewohner erstochen und enthauptet
Der 22-Jährige hatte in einer Obdachlosenunterkunft in Regen einen Mitbewohner erstochen und die Leiche später enthauptet. Der Staatsanwalt warf ihm Mord vor, der Verteidiger plädierte in seinem Schlussvortrag auf Totschlag.
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