Als im Jahr 2016 die massive Bronze-Skulptur vor der Metzgerei in Krailling im Landkreis Starnberg umkippte, quetschte sich ein damals sechsjähriger Junge die Hand. Ein Teil eines Fingers musste amputiert werden. Der Junge und sein Vater klagten auf Schmerzensgeld in Höhe von knapp 9.000 Euro. Vor einem Monat bereits sollte es eine Entscheidung geben, heute nun will das Oberlandesgericht München ein Urteil verkünden.
Landgericht hatte Klage abgewiesen
Zuvor hatte das Landgericht München II die Klage abgewiesen. Der Grund: es spreche viel dafür, dass der Bub sich nicht nur gegen die Skulptur gelehnt, sondern auf ihr gespielt habe. Das vermutet auch Georg Schreiber. Der 38-Jährige ist seit 2010 in dritter Generation Inhaber der Metzgerei, vor der der Stier auch heute noch steht.
Bronze-Stier schon lange vor Laden
Vor Jahren habe sein Vater den Stier aus Bronze aufstellen lassen, sagt Schreiber. Er selbst ist als Zeuge in dem Verfahren geladen, obwohl er nach eigenen Angaben am fraglichen Tag gar nicht da war. "Wie es passiert ist - keine Ahnung", sagte der Metzger. Der Stier sei von Anfang an angebunden gewesen.
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