Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Kindes heute vor Gericht verantworten.
Viele Interessierte weggeschickt
Das Interesse an dem Prozess ist groß. Doch corona-bedingt dürfen nur sehr wenige Pressevertreter und Zuschauerinnen in den größten Saal des Starnberger Amtsgerichts. Zahlreiche Interessierte mussten weggeschickt werden, unter anderem auch der beste Freund des tödlich verunglückten Buben. Die Eltern des damals 13-Jährigen nehmen als Nebenkläger an der Verhandlung teil. Der Verteidiger eines der beiden Angeklagten hat zu Beginn der Verhandlung einen Antrag gestellt. Er fordert, dass das Verfahren eingestellt wird, da beispielsweise die Verfahrensakte nicht vollständig sei und es Gründe zur Annahme gebe, dass es zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht Gespräche hinter den Kulissen gegeben habe, die für das Verfahren wichtig sein könnten. Die Richterin wird darüber in der Mittagspause entscheiden. Jetzt soll das "Vormittagsprogramm" wie geplant stattfinden.
Wie konnte das passieren?
Was am 19. April 2015 genau geschah, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Insgesamt 20 Kinder absolvierten mit den beiden Betreuern ein Rudertraining auf dem Starnberger See. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge schwierig, viel Wind und Wellen. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er dann im acht Grad kalten Wasser.
Das Fehlen des Buben wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt.
Anklage lautet auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen
Den beiden damaligen Betreuern wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Prozess findet am Amtsgericht Starnberg statt. Die Eltern des verunglückten Jungen treten als Nebenkläger auf. Die Richterin hat neun Zeugen und einen Sachverständigen zur Verhandlung geladen, so ein Sprecher des Amtsgerichts auf BR-Anfrage. Geplant ist, dass das Urteil bereits heute gesprochen wird.
Eltern kämpften lange für Strafprozess
Dem ersten Verhandlungstag war ein langes juristisches Tauziehen vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall ursprünglich am Landgericht München II angeklagt. Dieses verwies aber ans Starnberger Amtsgericht. Dort stellte eine Richterin das Verfahren gegen die beiden Betreuer gegen Geldauflagen ein.
Dagegen wiederum legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Eltern des Buben als Nebenkläger Beschwerde ein. Das Landgericht München II befasste sich wieder mit dem Fall und verwies ihn schließlich zurück nach Starnberg ans Amtsgericht, wo es heute zum Prozessauftakt kommt. Die Eltern des toten Buben hatten sich vehement dafür eingesetzt, dass das Unglück in einem Strafprozess aufgearbeitet wird.
Mit Material von dpa.
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