- Zum aktuellen Artikel: "Corona als Dienstunfall - Gericht weist Klage von Lehrerin ab"
Ist die Corona-Infektion einer Lehrerin aus dem Landkreis Hof ein Dienstunfall gewesen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Dienstag das Verwaltungsgericht Bayreuth. Eine Lehrerin aus dem Landkreis Hof klagt gegen den Freistaat Bayern, da sie möchte, dass ihre Covid-Erkrankung im vergangenen Jahr als Dienstunfall anerkannt wird.
Massives Ausbruchsgeschehen in der Grundschule
Die Lehrerin war im Januar 2021 in der Notbetreuung ihrer Grundschule im Landkreis Hof eingesetzt gewesen. Kurz darauf, am 1. Februar 2021, wurde sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die Klägerin ist sicher, dass sie sich während ihrer Arbeit in der Schule infiziert hatte. Dort habe es in diesem Zeitraum ein "massives Ausbruchsgeschehen" gegeben, in ihrem privaten Umfeld hingegen nicht, heißt es in der Anklageschrift.
Unfallversicherung oder Krankenkasse?
Die Anerkennung als Dienstunfall kann laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhebliche positive Auswirkungen haben. Denn nur dann kommen die Leistungen der Dienstunfallfürsorge zum Tragen und diese gehen über die der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Es könnte neben der Übernahme der Kosten für die Heilbehandlung einen Unfallausgleich für den Betroffenen geben, zudem eine einmalige Entschädigung oder ein Unfallruhegehalt. Im Todesfall können Hinterbliebene unter Umständen eine Rente erhalten.
Urteil aus Augsburg: Infektion eines Polizisten war Dienstunfall
Im November 2021 kam es vor dem Verwaltungsgericht Augsburg zu einem ähnlichen Prozess. Ein Polizist hatte geklagt, dass seine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden sollte. Er hatte sich bei einem Lehrgang mit Corona angesteckt. Laut Verwaltungsgericht Augsburg ist die Voraussetzung erfüllt, dass eine Erkrankung im Dienst anerkannt wird – der Freistaat muss zahlen.
Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth beginnt um 14.30 Uhr.
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