Auch nach dem Ende der Corona-Maßnahmen sind bei den Kommunen in Bayern noch Zehntausende Verfahren wegen verhängten Bußgeldern offen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei sechs Großstädten in Bayern.
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München: 22.000 Verfahren wegen Corona-Verstößen offen
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München muss von rund 46.000 Verfahren seit Beginn der Pandemie noch rund 22.000 Verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen bearbeiten, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Behörde plant, dies innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist zu schaffen. In Nürnberg sind von rund 16.800 Anzeigen derzeit noch 4.600 offen. Bis alle Verfahren abgeschlossen sind, dürfte es nach Angaben der Stadt mindestens noch zwei Jahre dauern.
Ingolstadt und Würzburg haben alle Anzeigen abgearbeitet
Bereits alle Anzeigen abgearbeitet haben die Städte Ingolstadt und Würzburg. In Ingolstadt hatte die Verwaltung rund 4.700 Anzeigen zu bearbeiten, in Würzburg belief sich die Zahl der Verfahren auf 4.300. Geahndet wurden während der Corona-Pandemie etwa Verstöße gegen Vorgaben zur Quarantäne, die Maskenpflicht und Ausgangsbeschränkungen.
Einige Bußgelder können zurückgefordert werden
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war das Verbot aus dem April 2020 zum Verweilen im Freien außerhalb der eigenen Wohnung allein oder mit Mitbewohnern nicht rechtmäßig. Bereits verhängte Bußgelder können Betroffene in diesen Fällen zurückfordern. Ist ein entsprechendes Verfahren bei den Kommunen noch offen, wird es nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Verwaltungen und Kommunen sind überlastet
Doch auch mit der Bearbeitung aller anderen noch offenen Verfahren sind die Verwaltungen der Kommunen stark ausgelastet. Die zeitnahe Bearbeitung übersteige die personelle Leistungsfähigkeit der Bußgeldstelle bei weitem, teilte eine Sprecherin des KVR in München mit. Lange Bearbeitungszeiten sind die Folge.
Die noch ausstehenden Verfahren ebenfalls einzustellen, ist für die Kommunen wie auch das Gesundheitsministerium keine Option: Einer pauschalen Einstellung der noch offenen Verfahren stünde der Grundsatz der Gleichbehandlung entgegen. "Sie würde das Vertrauen der Bevölkerung in eine gleichmäßige Rechtsdurchsetzung untergraben und in willkürlicher Weise diejenigen Betroffenen privilegieren, deren Verfahren - aus welchen Gründen auch immer - noch nicht abgeschlossen sind", teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
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Mit Informationen von dpa
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