Gewerbetreibende aus Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel wollen erreichen, dass schon kommende Woche der faktische Lockdown wieder aufgehoben wird, bis das Verwaltungsgericht endgültig über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet. Langfristiges Ziel ist, künftig Maßnahmen in der Härte wie im Berchtesgadener Land zu verhindern.
Sammelklage soll am Montag eingereicht werden
Die Sammelklage wird ein Verwaltungsjurist im Auftrag der Klägerinnen und Kläger voraussichtlich am Montag beim Verwaltungsgericht in München einreichen. Ziel ist, die Allgemeinverfügung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, um sich vor allem in Zukunft rechtlich gegen einen erneuten Lockdown wehren zu können.
"Partieller Lockdown ist unverhältnismäßig"
Gegen den bestehenden faktischen Lockdown wird die Initiative allerdings wohl keine Wirkung mehr haben. Aus der Sicht der Wirtschaftstreibenden sei der partielle Lockdown unverhältnismäßig und existenzgefährdend für alle Gewerbetreibende im Landkreis, sagte der Vorsitzende des Reichenhaller Unternehmerforums Mike Rupin dem Bayerischen Rundfunk.
Unternehmen wollen ein Signal senden
Obwohl der Einzelhandel weiterlaufen darf, seien die Lohnkosten um ein Vielfaches höher als der Umsatz, den die Geschäfte in den kommenden zwei Wochen generieren, so Rupin. Viele Menschen würden ihren Konsum nun stark einschränken.
Handelsverbände unterstützen den Vorstoß
Der DEHOGA-Kreisverband schließt sich der Initiative der Handels- und Wirtschaftsverbände im Kreis an. Der DEHOGA-Kreisvorsitzende Johannes Hoffmann sagte dem BR, dass der faktische Lockdown für die Gastronomie keinerlei Berechtigung habe. Es habe bereits gut funktionierende Hygienekonzepte und Präventivmaßnahmen in der Gastronomie und in der Hotellerie gegeben. Die Wirte seien auch für den Winter gut vorbereitet gewesen. Außerdem hätten die Infektionen nicht in der Gastronomie oder Hotellerie, sondern im privaten Bereich stattgefunden.
Auch Freie Wähler erwägen Klage
Auch die die Lokalpolitiker der Freien Wähler hatten bereits angekündigt, dass sie überlegen, die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen durch ein zuständiges Verwaltungsgericht prüfen zu lassen. Sie hätten sich vor allem einen sensibleren Umgang mit den Gästen gewünscht, und auch der Umgang mit den gastronomischen Betrieben hätte vorausschauender und mit mehr Fingerspitzengefühl erfolgen müssen. Die gestern in Kraft getretenen Maßnahmen seien am Rande der Verhältnismäßigkeit, heißt es in der Pressemitteilung.
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