Drei Kinder mit Taucherbrillen und Schnorchel am Strand.
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Test, Quarantäne & Co: Was bei der Einreise mit Kindern gilt

Test, Quarantäne & Co: Was bei der Einreise mit Kindern gilt

Seit dem 1. August gelten neue Corona-Einreiseregeln. Was heißt das, wenn Familien mit ihren Kindern aus dem Urlaub zurückkommen? Ein Überblick, ab welchem Alter gegebenenfalls ein Test nötig ist und wann Erwachsene und Kinder in Quarantäne müssen.

Die neuen Corona-Einreiseregeln haben sich schnell herumgesprochen. Neu seit dem 1. August ist vor allem, dass jeder, der die Grenze nach Deutschland überquert einen Nachweis braucht - entweder dass er auf Corona getestet, gegen Covid-19 geimpft oder genesen ist. Aber was ist mit den Kindern? Das fragen sich Familien, die nach dem Urlaub wieder heimfahren. Die wichtigsten Informationen über Tests und Quarantäneregeln nach der Rückkehr aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten:

Keine Testpflicht für einreisende Kinder unter zwölf Jahren

Kinder unter zwölf Jahren bilden bei der Einreise die Ausnahme von der aktuellen Regelung. Während grundsätzlich jeder einen Nachweis braucht, dass er oder sie entweder negativ getestet, geimpft oder genesen ist, entfällt diese Pflicht für die unter 12-Jährigen. Im Fall der Impfung ist ein Nachweis auch gar nicht möglich. Denn für Kinder unter zwölf ist noch kein Vakzin zugelassen. Für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren wird eine generelle Impfempfehlung gerade diskutiert.

Die Pflicht, einen solchen Nachweis zu erbringen, hatten bisher schon alle Flugpassagiere. Nun gilt sie auch für Personen, die per Auto, Bahn oder Schiff einreisen.

Wer einen Test benötigt, muss diesen übrigens bereits im Reiseland machen und das Ergebnis an der Grenze vorlegen können. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein PCR-Test 72 Stunden. Bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet darf das Antigen-Testergebnis nur 24 Stunden alt sein. Beim PCR-Test sind auch hier bis zu 72 Stunden erlaubt. Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten benötigen auch Genesene und Geimpfte einen Testnachweis.

  • Was passiert, wenn der Test positiv ausgefallen ist, lesen Sie hier

Wann Kinder nach der Einreise in die Quarantäne müssen

Die Frage nach der Quarantäne stellt sich, wenn Sie vorher in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet waren. Hierbei gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene.

  • Einreise aus einem Hochrisikogebiet: Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 sowie weiteren Risiken. Für Kinder unter zwölf Jahren endet nach der Einreise nach Deutschland die häusliche Quarantäne automatisch nach fünf Tagen oder sobald sie einen Genesenen-Nachweis über das Einreiseportal (einreiseanmeldung.de) erbringen. Für Erwachsene gilt: Die Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene können sich nach fünf Tagen freitesten. Personen, die geimpft oder genesen sind, können noch früher aus der häuslichen Quarantäne - nämlich sobald sie den Nachweis über das Einreiseportal übermitteln. Wird der Nachweis schon vor der Einreise übermittelt, dann ist gar keine Quarantäne nötig.
  • Einreise aus einem Virusvariantengebiet: Die sogenannten Virusvariantengebieten sind solche Gebiete, in denen besorgniserregende Virusmutanten stärker verbreitet sind. Bei der Einreise aus solchen Ländern gelten für Erwachsene und Kinder egal welchen Alters dieselben Vorschriften. Die Quarantäne gilt grundsätzlich 14 Tage. In der Regel ist keine Verkürzung möglich. Wenn das Virusvariantengebiet allerdings während der Quarantänezeit herabgestuft wird, gelten die Maßnahmen für die neue Einstufung des Reiselandes.

Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete

Die seit dem 1. August gültige Verordnung unterscheidet bei Risikogebieten nur noch Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet. Vorher wurde noch in drei Kategorien "Risikogebiet", "Hochinzidenzgebiet" und "Virusvariantengebiet" unterschieden. Die Einstufung als "Risikogebiet" ist somit weggefallen. Für die Rückkehr aus anderen Gebieten gilt keine Quarantänepflicht, sondern wird bei der Einreise ein Corona-Test oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung gefordert.

  • Eine Übersichtskarte mit den Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten finden Sie hier.

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