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Die Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage in Bayern

Die Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage in Bayern

Viele Händler sind für verkaufsoffene Sonntage. Gewerkschaften und Kirchen wollen den Sonntag als Ruhetag schützen. Jetzt muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über einen Präzedenzfall entscheiden. Von Henry Lai und Astrid Halder

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Am 8. April stand Ansbach beim Street-Food-Festival ganz im Zeichen von Burgern und Paella. Die Besucher sollten dort aber nicht nur Schlemmen, sondern auch Shoppen – geplant war ein verkaufsoffener Sonntag in der ganzen Stadt.

Vom Gericht untersagt

Daraus wurde aber nichts: Den Extra-Shopping-Tag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) zwei Wochen vorher kassiert. Geklagt hatten die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Diözesanverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung im Bistum Eichstätt. In einer Eilentscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof die zusätzliche Sonntagsöffnung dann als rechtswidrig untersagt.

Heute (09.08.18) geht es vor dem BayVGH weiter. In welche Richtung der Senat des Gerichts tendiert, ist im Vorfeld unklar. Doch in dem Eilantrag gegen die Stadt Ansbach und in den ähnlichen Anträgen gegen andere Kommunen haben die Richter stets gegen die verkaufsoffenen Sonntag geurteilt.

Stadt will mehr offene Sonntage

Der Streitpunkt in Ansbach ist folgender: Die Stadt Ansbach will zusätzliche Sonntage als verkaufsoffen regeln, nämlich anlässlich des Street-Food-Festivals, des Stadtfestes und eines Martinimarktes. Nach dem Ladenschlussgesetz dürfen verkaufsoffene Sonntag aus Anlass von Märkten oder Veranstaltungen höchstens vier Mal im Jahr sein. 

Dabei darf die Ladenöffnung aber nicht im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung. In ihrer Entscheidung vom März argumentierten die Richter, dass bereits die "tägliche Besucherzahl eines Ansbacher Einkaufszentrums die Zahl der erwarteten Festivalbesucher erheblich" übersteigt.

Indirekte Strahlwirkung

Die Verhandlung vor dem BayVGH ist nach Angaben des Gerichts ein Präzedenzfall – trotzdem hat das Urteil nur indirekte Strahlwirkung und ist kein Grundsatzurteil. Falls die Stadt Ansbach verliert, müsse auch nur Ansbach seine Verordnung ändern, sagt Volker Riebler vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht.

Auf andere Kommunen hat die Entscheidung des Gerichts keinen direkten Effekt. Sie könnten sich lediglich daran orientieren, um einen Rechsstreit zu vermeiden. Auch die Stadt Ansbach hätte sich die Kabbelei vor Gericht sparen können, so Rieble weiter, "wenn sie nur die Läden öffnet, dort wo das Street-Food-Festival stattfindet".

Noch zeitgemäß?

Grundsätzlich gibt der Arbeitsrecht-Experte Rieble zu Bedenken, ob der Sonntagsschutz noch zeitgemäß ist – gerade in Zeiten der Digitalisierung und angesichts der Tatsache, dass Online-Shops keine Öffnungszeiten haben. Die Gegner von verkaufsoffenen Sonntagen, die "Allianz für den freien Sonntag" aus Gewerkschaften und Kirchen, treten dagegen für den Sonntagsschutz ein, weil der Ruhetag eine besondere soziale Bedeutung habe.