Das Gericht lehnte die Klage ab, weil er nicht glaubhaft darstellen konnte, dass er in seinem Land verfolgt würde. Auch drohe ihm weder ein ernsthafter Schaden im Land noch sei die Sicherheitslage zu gefährlich, sagte der Richter. Der junge Afghane war von seinem Anwalt im Stich gelassen worden. Dieser war laut Gericht nicht erschienen und nicht erreichbar gewesen, sodass der junge Mann sich selbst verteidigen musste.
Die Familie war geflohen, weil die Zwillingsschwester von Saber zwangsverheiratet werden sollte, und die Taliban damit gedroht hätten, alle Kinder der Familie umzubringen, wenn dies nicht geschähe. Während Saber zurück nach Afghanistan soll, darf seine Schwester vorübergehend in Deutschland bleiben.
Letzter Ausweg Lehre?
Seine einzige Chance, so der Richter, sei es, schnellstmöglich einen Ausbildungsplatz zu finden. Dann könnte unter Umständen die "2 plus 3"-Regelung greifen. Sie erlaubt es, eine Lehre zu machen und zwei Jahre in Deutschland zu arbeiten. Derzeit arbeitet er in einer Zeitarbeitsfirma in einer Molkerei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Saber letztendlich abgeschoben wird, muss die Ausländerbehörde entscheiden. Auch subsidiärer Schutz war dem Afghanen nicht gewährt worden.