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Baselitz, Prozessauftakt

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Drei Jahre Haft für Diebstahl von Baselitz-Werken

Drei Jahre Haft für Diebstahl von Baselitz-Werken

Sie hatten Kunstwerke im Millionenwert aus der Sammlung des Malers Georg Baselitz gestohlen und verkauft: Dafür müssen zwei Männer jeweils für drei Jahre ins Gefängnis. Gegen einen Komplizen verhängte das Landgericht München eine Bewährungsstrafe.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Im Prozess um den millionenschweren Diebstahl von Kunstwerken aus dem Besitz des Malers Georg Baselitz hat das Landgericht München mehrjährige Haftstrafen verhängt. Ein 40-jähriger Mann aus Düsseldorf und ein 52-Jähriger aus Leverkusen wurden zu Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige die Kunstgegenstände zwischen Juni 2015 und März 2016 aus einem Lager in Aschheim bei München entwendet hatte. Der 52-Jährige bot die Sachen anschließend auf dem Kunstmarkt an. Das Gericht sprach ihn deshalb der gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig.

Sein 26 Jahre alter Sohn erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe. Dieser hatte zum Prozessauftakt zugegeben, ein Baselitz-Werk zerstört zu haben - aus Angst vor der Polizei. Er schredderte die Papierarbeit "Akt Elke" mit einem geschätzten Wert von 40.000 Euro.

Angeklagte hatten gestanden

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren für alle drei verlangt. Das Gericht honorierte unter anderem die Geständnisse, die die drei Angeklagten zu Prozessbeginn abgelegt hatten.

Insgesamt handelte es sich laut Anklage um 19 gestohlene Kunstwerke. Die meisten wurden inzwischen zurückgegeben.

Das Gericht bezifferte den Wert der Werke auf 1,8 Millionen Euro. Neben Arbeiten von Baselitz sind auch eine Skulptur des Bildhauers Tony Cragg und ein Bild von Christa Dichgans darunter. Der Maler und Bildhauer Georg Baselitz gehört zu den erfolgreichsten Künstlern der Gegenwart. Besonders mit seinen auf dem Kopf stehenden Bildern machte er sich weltweit einen Namen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.