Der 20-jährige Angeklagte trägt zum Prozessbeginn wegen Mordes an seiner Mutter Fußfesseln.
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Der 20-jährige Angeklagte trägt zum Prozessbeginn wegen Mordes an seiner Mutter Fußfesseln.

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Eigene Mutter getötet: Mordprozess gegen Impfgegner begonnen

Ein 20-Jähriger soll mit roher Gewalt seine Mutter umgebracht haben. Offenbar wollte er dadurch verhindern, dass sein Bruder eine Impfung erhält. Nun hat der Prozess gegen den Angeklagten in Hof begonnen. Reue zeigte der Mann keine.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Vor dem Landgericht Hof läuft seit dem heutigen Dienstag ein Mordprozess gegen einen Mann, der seine Mutter getötet haben soll. Der damals 20-Jährige soll Anfang März dieses Jahres in Thiersheim im Landkreis Wunsiedel seine 54-jährige Mutter in seiner Wohnung erst mit einem Kissenbezug erwürgt und ihr anschließend zwei Armbrustbolzen in den Hinterkopf geschossen haben.

20-jähriger Impfgegner gesteht Tötung der Mutter

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus und ließ sich von Richter und Staatsanwalt befragen. Laut Anklageschrift leidet der 20-Jährige unter Wahnvorstellungen. Er räumte sowohl den grundsätzlichen Ablauf der Tat als auch das Motiv ein: Er sei Impfgegner und habe verhindern wollen, dass sein damals elf Jahre alter Bruder, so wörtlich, "mit denselben Stoffen vergiftet wird", mit denen er selbst durch seine eigenen Impfungen "vergiftet" worden sei. Ohne dabei Emotionen zu zeigen, schilderte er klar und mit fester Stimme die Tötung seiner Mutter. Lediglich den Faustschlag, den er ihr laut Staatsanwaltschaft vor dem Würgen zugefügt haben soll, bestritt er.

Reue zeigte der junge Mann bei seiner Aussage nicht: Auf eine Frage des Staatsanwalts antwortete er, dass er die Tat aus heutiger Sicht "in jedem Fall" erneut begehen würde. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat über 18, aber unter 21 Jahre alt war, ist noch unklar, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht zum Einsatz kommen wird. Die Jugendgerichtshilfe ist im Gerichtssaal anwesend und wird am Ende der Beweisaufnahme eine entsprechende Empfehlung abgeben.

Landgericht Hof: Mann könnte lebenslange Haftstrafe drohen

Der Anklagevorwurf lautet Mord, bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht stünde eine lebenslange Freiheitsstrafe im Raum. Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren, kann in Ausnahmefällen aber auch länger verhängt werden. Möglich ist zudem eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie, die auch ohne genau festgelegte Dauer verhängt werden kann. In einer solchen Einrichtung befindet sich der 20-Jährige derzeit – er selbst sagte vor Gericht, er sei nicht psychisch krank. Für den Prozess vor dem Landgericht Hof sind vorerst fünf weitere Verhandlungstage bis zum 31. Oktober angesetzt.

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Er würde es wieder tun: der angeklagte 20-Jährige mit seinem Anwalt

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