Ein Streifenwagen der Polizei fährt durch die leere Innenstadt von Berchtesgaden.
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Gleicht aufgrund des faktischen Lockdowns einer Geisterstadt: Berchtesgaden.

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Eilanträge gegen faktischen Lockdown im Berchtesgadener Land

Eilanträge gegen faktischen Lockdown im Berchtesgadener Land

Die strengen Corona-Maßnahmen im Berchtesgadener Land mit einem faktischen Lockdown werden gerichtlich überprüft. Beim Verwaltungsgericht München sind bereits mehrere Klagen und Eilanträge eingegangen. Auch eine Schülerin klagt.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Gastronomen und andere Betroffene gehen gerichtlich gegen den faktischen Lockdown im Landkreis Berchtesgadener Land vor. Beim Verwaltungsgericht München sind mehrere Klagen und Eilanträge eingegangen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstagabend mitteilte.

Laut Gericht wendet sich ein Gastronom im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes. Ein weiterer Gastronomiebetrieb will erreichen, dass er entgegen der Allgemeinverfügung des Landratsamtes auch nach 20.00 Uhr Speisen zum Abholen oder zur Lieferung anbieten kann.

Gymnasiastin wehrt sich gegen Schulschließung

In einem Eilverfahren will ferner eine Schülerin aus Berchtesgaden erstreiten, dass sie ihr Gymnasium in Traunstein besuchen kann. Zudem wandte sich ein Steuerberater mit zwei Klagen und einem Eilantrag an das Gericht.

Klage soll kommende Woche eingereicht werden

Anfang nächster Woche will auch ein "namhaftes Hotel" Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen, wie der Vorsitzende des Bad Reichenhaller Unternehmerforums, Mike Rupin, am Donnerstag ankündigte. Weitere Unternehmer wollten diese namentlich unterstützen. Es solle "ein deutlich sichtbares Signal" werden. "Wir fordern, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überprüft wird", sagte Rupin. Mit dem Eilantrag solle zudem die Aussetzung der Regelungen erreicht werden. Rupin begrüßte auch die weiteren Klagen und Anträge.

  • Corona-Lockdown: Sammelklage im Berchtesgadener Land
  • Wegen der sprunghaft gestiegenen Infektionszahlen mussten Hoteliers und Ferienwohnungsvermieter am Dienstag ihre Gäste mit Ausnahme von Geschäftsreisenden nach Hause schicken – und das, obwohl in einigen Bundesländern bereits Herbstferien sind. Die Gastronomie bleibt geschlossen.

"Innenstädte und Fußgängerzonen leer gefegt"

"De facto sind alle Betriebe des Einzelhandels und Handwerksbetriebe, obwohl sie weiterhin ihre Geschäftstätigkeit nachgehen dürfen, genauso von den Maßnahmen getroffen", sagte Rupin. "Unsere Innenstädte und Fußgängerzonen sind leer gefegt." Jeder sei gewiss mit vertretbaren Einschränkungen einverstanden. Es gehe hier jedoch um den Fortbestand der Wirtschaftskraft des Landkreises.

Das Landratsamt hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die strenge Einschränkungen vorsieht. Auch das Verlassen der eigenen Wohnung ist vorerst bis zum 2. November nur noch mit triftigem Grund erlaubt. Es waren bayernweit die ersten Ausgangsbeschränkungen seit Monaten.

RKI meldet 7-Tage-Inzidenz von 238,8

Wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte, erhöhte sich die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche – auf 292,65. Seit Mittwoch seien 64 neue Corona-Fälle bestätigt worden. Das Robert Koch-Institut meldet aktuell (Stand 23.10., 0.00 Uhr) eine 7-Tage-Inzidenz von 238,8.

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