Tische und Stühle sind weggeräumt - die Gaststätten sind seit heute wegen des teilweisen Lockdowns geschlossen. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) sind schon jetzt, nach momentanem Stand, "in etwa sieben Eilanträge" gegen die Gastronomieschließungen eingegangen.
Entscheidungen über Eilanträge vermutlich im Lauf der Woche
Laut der Sprecherin handelt es sich dabei um eine Momentaufnahme. Die Anträge seien noch nicht abschließend erfasst. Daher könne man auch noch keine Aussagen dazu machen, aus welchen Landkreisen oder Städten die Anträge gekommen seien. Eine Entscheidung werde es "voraussichtlich im Laufe der Woche" geben. Nach Auskunft der Sprecherin ist außerdem ein Eilantrag gegen die Einreise-Quarantäneverordnung eingegangen.
Gastronomie: Speisen nur außer Haus – Kantinen nicht betroffen
Seit heute (Montag, 2.11.) müssen Bars, Kneipen und Restaurants schließen. Sie dürfen lediglich Speisen und Getränke liefern oder zum Verzehr zu Hause verkaufen. Kantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind, dürfen dagegen geöffnet bleiben.
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