Zusammengestellte Tische und Stühle.
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Eilanträge gegen Gastroschließungen. Zusammengestellte Tische und Stühle.

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Mehrere Eilanträge gegen Gastro-Schließungen

Mehrere Eilanträge gegen Gastro-Schließungen

Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind nach momentanem Stand "in etwa sieben Eilanträge" gegen die Gastronomieschließungen im Rahmen des Teil-Lockdowns anhängig. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks mit.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Tische und Stühle sind weggeräumt - die Gaststätten sind seit heute wegen des teilweisen Lockdowns geschlossen. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) sind schon jetzt, nach momentanem Stand, "in etwa sieben Eilanträge" gegen die Gastronomieschließungen eingegangen.

Entscheidungen über Eilanträge vermutlich im Lauf der Woche

Laut der Sprecherin handelt es sich dabei um eine Momentaufnahme. Die Anträge seien noch nicht abschließend erfasst. Daher könne man auch noch keine Aussagen dazu machen, aus welchen Landkreisen oder Städten die Anträge gekommen seien. Eine Entscheidung werde es "voraussichtlich im Laufe der Woche" geben. Nach Auskunft der Sprecherin ist außerdem ein Eilantrag gegen die Einreise-Quarantäneverordnung eingegangen.

Gastronomie: Speisen nur außer Haus – Kantinen nicht betroffen

Seit heute (Montag, 2.11.) müssen Bars, Kneipen und Restaurants schließen. Sie dürfen lediglich Speisen und Getränke liefern oder zum Verzehr zu Hause verkaufen. Kantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind, dürfen dagegen geöffnet bleiben.

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