Im Streit um die nächtlichen Betriebszeiten eines Windrads haben sich eine Ziegelei und das Landratsamt Dachau jetzt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München geeinigt.
Windrad soll nachts teilweise abgeschaltet werden
Das Windrad des Unternehmens darf weiterhin in der Nacht nur teilweise betrieben werden. Allerdings müssen die Zeiten so gewählt werden, dass es den Fledermäusen möglichst wenig schadet. Dabei helfen soll ein neuer wissenschaftlicher Algorithmus. Dafür wird in die Gondel des Windrades ein Mikrofon eingebaut, das über Ultraschallwellen die Flugzeiten der Fledermäuse sowie die Windgeschwindigkeit aufzeichnet.
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Monitoring soll Rauhautfledermaus schützen
Mit diesem neuen Monitoringsystem, genannt "ProBat", werden dann die günstigsten Abschaltzeiten ermittelt und neu definiert. Das soll zum Beispiel Arten wie die Rauhautfledermaus schützen. Diese fliegt in relativ großer Höhe und wäre deshalb durch das fast 200 Meter hohe Windrad gefährdet, wie ein Sachverständiger vor Gericht erklärte.
Rund 25 Prozent weniger Strom durch Abschaltung
Die aktuelle Regelung für die Betriebszeiten hatte die Ziegelei als zu streng empfunden und war deshalb vor Gericht gezogen. Sie argumentierte, dass das Rad zwischen April und Oktober wegen der Auflagen nachts meist stillstehen müsse und dadurch nicht effizient arbeite. Ein weiteres Problem aus Sicht der Betreiber ist, dass auch Wellen von Fledermäusen aufgezeichnet werden, die gar nicht von dem Windrad betroffen seien, weil sie ohnehin nicht so hoch fliegen. "Da wir nachts abschalten müssen, gehen pro Jahr zwei bis drei Millionen Kilowatt Strom verloren", erklärte der Geschäftsführer. Die tatsächliche Erzeugung mit den derzeit noch geltenden Auflagen liege bei ungefähr 7,5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr.
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