Eine Flasche "Spezi" (rechts) von der Großbrauerei Paulaner und eine Flasche "Spezi" der Augsburger Riegele Brauerei stehen nebeneinander.
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Eine Flasche "Spezi" (rechts) von der Großbrauerei Paulaner und eine Flasche "Spezi" der Augsburger Riegele Brauerei stehen nebeneinander.

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Ende im Spezi-Streit: Riegele zieht zurück – Paulaner im Recht

Paulaner darf seinen Cola-Mix weiter "Spezi" nennen, ohne dafür zu zahlen. Der Richter am OLG München macht deutlich, dass die Berufung der Augsburger Familienbrauerei Riegele wenig Chancen auf Erfolg hat. Daraufhin zogen die Schwaben zurück.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

In Sachen "Spezi" gibt die Augsburger Riegele-Brauerei gegen Paulaner auf. Im Berufungs-Prozess um die Markenrechte von "Spezi" am Oberlandesgericht (OLG) München hat Riegele die Berufung zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München aus dem Oktober zugunsten von Paulaner rechtskräftig.

Uralt-Vertrag zwischen den beiden Brauereien

Worum ging’s? Die Augsburger Brauerei Riegele vertreibt wie Paulaner das Cola-Mischgetränk unter dem Namen "Spezi". Riegele hat sich diesen Markennamen im Jahr 1956 vor Paulaner rechtlich gesichert. Um sein Cola-Orangen-Mix-Getränk auch "Spezi" nennen zu dürfen, schloss Paulaner im Jahr 1974 eine Vereinbarung mit Riegele – und zahlte den "Spezi"-Erfindern einmalig 10.000 Mark.

Nach Jahrzehnten friedlicher Koexistenz kündigten die Augsburger diese Abmachung im vergangenen Jahr auf. Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller erklärte das so: "Heutzutage muss ich eine Marke ja auch erhalten. Das heißt ich muss sie immer wieder eintragen, verlängern, sie verteidigen. Das sind erhebliche Kosten. Das ist bei uns im Jahr sechsstellig. Das haben wir alles alleine geschultert und Paulaner hat sich nie beteiligt." Die Augsburger forderten von Paulaner deshalb jährlich bis zu fünf Millionen Euro an Lizenzgebühren. Dagegen klagte Paulaner – und bekam im Oktober am Landgericht München recht. Riegele ging in Berufung.

Riegele enttäuscht, Paulaner erfreut

Bereits zu Beginn des Berufungsprozesses am Oberlandesgericht ließ der Richter am Donnerstagvormittag durchblicken, dass er der Einschätzung seiner Kollegen am Landgericht wohl folgen würde und auch eine Revision nicht zugelassen würde. Die alte Vereinbarung sei auch nach erster Einschätzung des OLG immer noch gültig. Daraufhin besprach sich die Riegele-Seite und nahm anschließend die Berufung zurück.

Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller zeigte sich enttäuscht. Die Entscheidung der Gerichte widerstrebe dem Gerechtigkeitsempfinden, aber: "Wir sind an einem Punkt, an dem man sich als Familienbrauerei überlegen muss, ob man noch die Kraft und die Ressourcen hat, um weiterzumachen. Das haben wir jetzt nicht mehr gesehen."

Paulaner-Sprecherin Birgit Zacher sagte, es wirke so, als sei der Richter der Argumentation von Paulaner gefolgt – "und darüber freuen wir uns natürlich sehr".

In den USA heißt der Spezi "Paulaner Sunset"

Diese Koexistenzvereinbarung von 1974 ist auch der Grund, warum die Paulaner "Spezi" in den USA nicht "Spezi" heißen darf: Die Vereinbarung zwischen den beiden Brauereien gilt nämlich nur in Deutschland, wie Paulaner erklärt. Deswegen musste für den amerikanischen Markt ein neuer Markenname her – und der "Paulaner Sunset" war geboren, was für große Aufregung unter den deutschen Fans sorgt. So wollte Paulaner offenbar einen erneuten Rechtsstreit mit Riegele vermeiden.

Beruhigende Botschaft für deutsche Spezi-Fans

Für die aufgebrachten "Spezi"-Fans, die um den Namen ihres Lieblingsgetränks bangen, hat Paulaner eine beruhigende Botschaft: "Ihr Lieben, wir hören euch", schreibt die Brauerei auf Instagram. Und versichert: "Paulaner Spezi soll in Deutschland weiterhin Paulaner Spezi bleiben!"

Video: Die "Spezi-Suchtis" aus Feldkirchen-Westerham

Spezi öffnen per Schneeschaufel
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Spezi öffnen per Schneeschaufel

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