Weil er sich von der Reflexion der Photovoltaikanlage seines Nachbars gestört fühlt, klagt ein Mann im oberbayerischen Palling seit mehreren Jahren. Das zuständige Landgericht Traunstein urteilte im Juli 2021, der Besitzer der Anlage müsse "geeignete Maßnahmen" ergreifen, um das "wesentlich beeinträchtigte" Grundstück des Klägers vor der Blendwirkung zu schützen. Konkrete Maßnahmen wurden in dem Urteil nicht genannt.
Fünfzig Meter lang, über fünf Meter hoch – Holzstapel als Blendschutz
Laut Gutachten steht die Sonne im Frühling und Herbst für zwei bis vier Wochen so, dass der Kläger, der in knapp 200 Metern zur Anlage eine Gärtnerei betreibt, für circa 15 Minuten am Tag geblendet werden kann. Der Betreiber der PV-Anlage, der mit dem gewonnenen Strom eine Metzgerei, sowie Hotel und Wirtshaus betreibt, wurde daraufhin tätig und ließ einen über fünfzig Meter langen und fünfeinhalb Meter hohen Damm aus Holz errichten. Zusätzlich bepflanzte er die Anlage mit Büschen und Bäumen.
Weitere Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Dem Nachbar reicht das nicht. Aktuell klagt er in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die bereits im Jahr 2014 vom Landratsamt Traunstein erlassene Baugenehmigung der PV-Anlage. Die Verhandlung war eigentlich für Ende Juli geplant, wird aber nun auf Wunsch der Klägerseite voraussichtlich auf Anfang Oktober verschoben.
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