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Erlabrunn-Prozess: Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe

Erlabrunn-Prozess: Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe

Im Prozess um den Tod einer 71-Jährigen in Erlabrunn fordert die Würzburger Staatsanwaltschaft zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte soll die Frau beim Winterdienst mit einem Traktor überrollt haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Zum Auftakt standen am Amtsgericht Würzburg heute die Plädoyers an. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis für den 57-jährigen Gemeindearbeiter aufgrund fahrlässiger Tötung einer Seniorin. Die Strafe solle nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte habe Beweise vernichtet und habe keine Betroffenheit gezeigt – obwohl die Indizien erdrückend seien. Der Beweisaufnahme zufolge soll der Mann die 71-jährige Seniorin am 5. Januar 2016 beim Winterdienst mit dem Traktor überfahren haben. Der Mann bestreitet den Vorfall. Ein Urteil ist noch heute möglich.

Erlabrunn-Prozess am Amtsgericht Würzburg: wollte Gemeindemitarbeiter den Unfall vertuschen?

Nach dem Unfall, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der Mann Fahrerflucht begangen und versucht haben, den Vorfall zu vertuschen. Unter anderem habe er dafür gesorgt, dass das Streufahrzeug neu lackiert wurde. Handydaten seien gelöscht worden. Zeugen hatten sich zugunsten des Angeklagte in Widersprüche verstrickt - ein Zeuge war sogar vorübergehend festgenommen worden. Die Polizei ging zunächst davon aus, das ein Sturz auf eisglatter Straße den Tod der Frau verursacht habe. Dann aber fanden sich am Leichnam der 71-Jährigen Reifenspuren des Traktors, mit dem der Gemeindearbeiter Salz gestreut hatte.

Kein Glatteis-Unfall: Reifenspuren brachten Ermittler auf Streufahrzeug

Eine 30-köpfige Ermittlungskommission hatte daraufhin nach dem Unfallverursacher gesucht. Die Beamten hatten mehr als 100 Zeugen vernommen: Anwohner, Fußgänger und Autofahrer. Durch ein aufwändiges  war der Unfall exakt rekonstruiert worden. Der Verdacht der Ermittler war dann auf ein kommunales Streufahrzeug gefallen.


Das Verfahren entzweit Erlabrunn. Denn der 57 Jahre alte Angeklagte ist nicht nur Gemeindearbeiter, als verdienter Feuerwehrmann hat er großen Rückhalt. Die Familie des Opfers war Anfeindungen ausgesetzt, als es nach akribischen Ermittlungen zur Anklage wegen fahrlässiger Tötung gekommen war.