96 Abgeordnete schickt Deutschland nach Brüssel. Die Kandidaten legen die Parteien fest. Sie stellen Listen auf, und für eine davon kann sich der Wähler entscheiden. Er macht sein einziges Kreuz also bei einer Partei und muss die Liste – anders als zum Beispiel bei der bayerischen Landtagswahl – so nehmen wie sie ist. Jeder Wähler und jede Wählerin hat nur diese eine Stimme. Es gibt keine Direktwahl einzelner Abgeordneter in Wahlkreisen, wie es bei der Bundestagswahl üblich ist.
Jeder Partei steht es frei, mit einer Bundesliste (so machen es die meisten) oder mit Landeslisten anzutreten. Weil eine große Zahl an Wahlberechtigten relativ wenige Sitze bestimmt, machen Landeslisten in kleineren Ländern wenig Sinn. Würde eine Partei zum Beispiel in Bremen eine solche Liste aufstellen, bräuchte sie mehr als 60 Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten aus der Hansestadt ins Europaparlament zu bringen.
Hürdenlos ins Parlament
Anders als bei den Abstimmungen zum Bundestag und zu den Landtagen gibt es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Europawahl keine Prozenthürde. Das hat zur Folge, dass auch Parteien, die bei nationalen Wahlen (meistens) ohne Chancen sind, Parlamentarier nach Brüssel schicken.
Bei der Wahl 2014 schafften das mit jeweils einem beziehungsweise einer Abgeordneten die Freien Wähler, die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piraten, Die Partei, ÖDP und NPD. Weil das Europaparlament dadurch aufsplittert, gibt es Bestrebungen, wieder zur Sperrklausel zurückzukehren.
Doppelpass = Doppelwahl?
Das geht gar nicht. Schon der Versuch ist strafbar. Jeder EU-Bürger darf nur einmal abstimmen. In seinem Heimatland (oder bei Doppelpassbesitzern in einem davon) oder in dem Land, in dem er wohnt. Um Betrug vorzubeugen, kommen EU-Bürger – anders als bei Kommunalwahlen – außerhalb ihres Heimatlandes nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis.
Europawahl: Keine Nebenwahl
Der Einfluss des Parlaments ist nicht zu unterschätzen. Mit den Verträgen von Maastricht 1992 und Lissabon 2007 bekam es immer mehr Befugnisse. Das Parlament ist neben dem Ministerrat gleichberechtigter Mitgesetzgeber – unter anderem in so wichtigen Bereichen wie dem Asylrecht, dem Verbraucher- und Umweltschutz sowie bei Fragen des Binnenmarkts.
Die Abgeordneten entscheiden gemeinsam mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU. Das Parlament wählt den Präsidenten der EU-Kommission und kann den Rücktritt dieses Gremiums per Misstrauensvotum erzwingen.
Den Anfang machen die Niederlande
Europawahlen finden seit 1979 alle fünf Jahre statt. Jedes Mitgliedsland stellt ein bestimmtes Kontingent an Abgeordneten – je nach Einwohnerzahl. Aktuell umfasst das Europäische Parlament 751 Sitze. Nach dem Brexit wären es nur noch 705, weniger als derzeit der Bundestag hat. Für die Wahlen in den einzelnen Staaten macht die EU nur allgemeine Vorgaben: Es muss sich um eine Verhältniswahl mit Listen oder übertragbaren Einzelstimmen handeln. Prozenthürden und Wahlkreise sind möglich, aber – siehe die Praxis Deutschland – nicht verpflichtend.
Gewählt wird in Deutschland am 26. Mai. Andere Länder legen (je nach Wahltradition) schon früher los. Den Anfang machen die Niederlande am 23. Mai. Eigentlich sollen die Ergebnisse erst nach Schließung des letzten Wahllokals in der EU – also am Abend des 26. Mai – bekanntgegeben werden. In der Vergangenheit wurde das jedoch mehrfach unterlaufen.