Die Sozialleistungen bei Hartz IV sind genau geregelt. Eine alleinstehende Person zum Beispiel erhält nach den Regelsätzen in Deutschland monatlich 424 Euro für den Lebensunterhalt.* Die Unterkunft und Heizkosten zahlt das Jobcenter extra – aber nur bis zu festgelegten Höchstsätzen.
An diesen festgelegten Höchstsätzen entzündet sich auch im Netz immer wieder Kritik. Sind die Grenzen, wie teuer eine Wohnung von Hartz-IV-Beziehern sein darf, zu niedrig angesetzt?
Aus der Beratungspraxis: "Ein großes Problem"
Gerade in Ballungsräumen haben die Menschen mit Wohnungsnot und hohen, steigenden Mietkosten zu kämpfen. "Das ist ein großes Problem für unsere Klienten, die im Arbeitslosengeld-II-Bezug sind", sagt Irmgard Ernst, die das Münchner Arbeitslosenzentrum der Diakonie leitet. "Nur ein Teil der Leistungsempfänger lebt in Sozialwohnungen, somit sind die Mieten der betroffenen Menschen häufig höher als die festgelegten Mietobergrenzen." Sorgen um Wohnung und die Miete seien für die Menschen mit "konkreten existenziellen Ängsten" verbunden.
💡 Hartz IV, ALG II, SGB II?
Was umgangssprachlich Hartz IV genannt wird, heißt korrekt Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dies ist eine Grundsicherung für Menschen, die erwerbsfähig sind. Entweder sind sie arbeitslos geworden, haben zunächst Arbeitslosengeld bezogen und sind danach in Arbeitslosengeld II gerutscht. Oder sie hatten bisher noch keine Arbeit. Diese "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt.
Kommunen legen Mietsätze fest
Die Obergrenze für eine Person und maximal 50 Quadratmeter Wohnungsgröße liegt beispielsweise in München bei 670 Euro Bruttokaltmiete – also inklusive Nebenkosten, aber ohne Heizung. In Nürnberg sind es 397 Euro. Für zwei Personen und höchstens 65 Quadratmeter werden in München 881 Euro gewährt, in Nürnberg 506 Euro.
Diese Obergrenzen ermitteln die Kommunen und legen damit fest, was "angemessen" ist. Doch was heißt das? Wie das bayerische Sozialministerium mitteilt, soll die Wohnung dem "einfachen, im unteren Marktsegment liegenden Wohnungsstandard" entsprechen, bezogen auf den örtlichen Wohnungsmarkt.
München: Kulanzrahmen von zehn Prozent
In der Regel zahlen die Jobcenter zu hohe Mieten ein halbes Jahr lang, fordern die Betroffenen dabei auf, ihre Miete zu senken, und können nach der Übergangsfrist die Zahlungen auf die Richtwerte senken. Städte und Gemeinden gehen jedoch unterschiedlich mit der Problematik hoher Mieten um.
Wenn in München die Miete nur bis zu zehn Prozent höher liegt, wird sie trotzdem bezahlt. Das trifft laut Sozialreferat auf etwa 1.300 Bedarfsgemeinschaften zu, also auf Haushalte, deren Haupternährer Hartz IV bezieht. Zudem können weitere Ausnahmen gemacht werden – zum Beispiel, wenn Schulkindern kein Umzug zugemutet werden soll oder wegen einer Behinderung mehr Platz erforderlich ist.
Insgesamt werden in München derzeit bei circa 2.600 Bedarfsgemeinschaften die Mietkosten bezahlt, obwohl sie über den festgelegten Obergrenzen liegen. Dies teilt das Sozialreferat München auf Anfrage von BR24 mit. Insgesamt betreut das Jobcenter München laut dem "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019" circa 38.700 Haushalte mit SGB II-Bezug.
In Nürnberg sind es 3.592 Bedarfsgemeinschaften, bei denen Unterkunftskosten oberhalb der Richtwerte übernommen werden. Laut Jobcenter Nürnberg-Stadt sind das 18 Prozent der 19.460 Bedarfs-Haushalte in Nürnberg.
Problem, eine neue Unterkunft zu finden
Irmgard Ernst vom Münchner Arbeitslosenzentrum der Diakonie wendet ein, dass die Zehn-Prozent-Kulanz der Landeshauptstadt nur für bestehende Mietverhältnisse gelte, nicht aber, wenn jemand eine Wohnung suche. Das mache es gerade in München noch schwerer, geeigneten Wohnraum zu finden. Ernst nennt als typisches Beispiel den Fall einer Mutter mit zwei Kindern. Das ältere Kind ist erwachsen und zieht aus. Jetzt steht der Frau nur noch eine kleinere Wohnung zu kleinerem Budget zu, die sie aber nur sehr schwer oder gar nicht findet.
Nürnberg: Über 2.000 Mal Mietzahlung gesenkt
Nürnberg hat bei 2.141 Haushalten – von den rund 3.600, die zu teuer wohnen - die Mietzahlung auf den Richtwert gesenkt. Als Begründung nennt das Jobcenter gegenüber BR24, dass "keine Rechtfertigungsgründe für das Übersteigen der Richtwerte bestehen". Betroffen sind damit elf Prozent der 19.460 Bedarfshaushalte. Nach Erfahrung von Irmgard Ernst ist dies auch für München keine Seltenheit. Bei den Menschen, die zu ihr in die Beratung gehen, komme es häufig vor, dass sie selber etwas zur Miete draufzahlen.
Fazit
Grundsätzlich müssen Hartz-IV-Bezieher von den 424 Euro Regelsatz im Monat keine Miete zahlen. Diese wird vom Jobcenter bezahlt, muss aber laut Sozialgesetzgebung "angemessen" sein. Was angemessen ist, legen die Kommunen fest. Wenn die Miete über diesen Beträgen liegt, kann das Jobcenter nach einer Übergangsfrist die Zahlung auf die festgelegte Grenze senken. Der oder die Betroffene muss dann selbst für die Differenz zwischen festgelegtem Mietsatz und tatsächlicher Miete aufkommen. Allein in Nürnberg ist das bei mehr als 2.000 Haushalten der Fall.
* In einer früheren Variante des Textes hieß es im ersten Absatz bei den Hartz-IV-Regelsätzen: "das insgesamt wohlhabende München ist dabei mit 445 Euro eine Ausnahme." Dieser Regelsatz hat allerdings nichts mit Hartz IV zu tun. Er gilt für Menschen ab 60, die Grundsicherung beziehen, bzw. nicht-erwerbsfähige Menschen. Wir haben dies korrigiert.
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