Noch gibt es kein Cannabis-Verbot auf Volksfesten. Die Veranstalter vom Frühlingsfest in München haben per Hausrecht das Verbot durchgesetzt.
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Noch gibt es kein Cannabis-Verbot auf Volksfesten. Die Veranstalter vom Frühlingsfest in München haben per Hausrecht das Verbot durchgesetzt.

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Familienfest: Cannabis-Konsum auf Frühlingsfest verboten

Familienfest: Cannabis-Konsum auf Frühlingsfest verboten

Kein Cannabis auf Volksfesten: Das plant die Staatsregierung. Aber das Gesetz dazu gibt es noch gar nicht. Auf dem Münchner Frühlingsfest läuft das Verbot per Hausrecht. Die Besucherinnen und Besucher reagieren darauf unterschiedlich.

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Frühlingsfest bei winterlichem Wetter: Es wird gefeiert, getrunken, gelacht und Karussell gefahren. Viele Familien sind auf dem Münchner Frühlingsfest auf der Theresienwiese. Aber auch Cliquen von jungen Leuten in Dirndl und Lederhose haben sichtbar ihren Spaß. Sie stehen in der langen Schlange vor den zwei großen Bierzelten. Die Stimmung ist ausgelassen.

Hinweise auf Cannabis-Verbot und Kontrollen an den Eingängen

Cannabis-Geruch kriecht nicht in die Nase. Auch an den Händen der Besucherinnen und Besucher sind – wenn überhaupt – nur normale Zigaretten zu erspähen. Vereinzelt laufen Polizisten herum. Das Wachpersonal der Veranstalter steht in neongelben Warnwesten an den Eingängen und kontrolliert Taschen. Hier hängen große Plakate mit dem Hinweis: "Der Genuss von Cannabis ist auf dem Festplatz verboten".

Gesetz: Kein Kiffen in der Nähe von Kindern

Cannabis darf auch nach der grundsätzlichen Legalisierung, die am 1. April in Kraft trat, nicht in der Nähe von unter 18-Jährigen konsumiert werden. Bayerns Staatsregierung plant weitergehende Verbote und will den Cannabis-Konsum unter anderem auf Volksfesten mit einem bayerischen Gesetz untersagen lassen. Ein entsprechender Entwurf für den Landtag soll folgen.

Auf dem Frühlingsfest hat der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und das Fest auf der Theresienwiese zur Cannabis-freien Zone erklärt. "Weil wir nicht in der Lage sind zu unterscheiden, wer darf und wer darf nicht, und weil wir viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren hier haben", so Yvonne Heckl. Falls doch jemand beim Rauchen eines Joints erwischt wird, werde das Wachpersonal die Person freundlich ansprechen und sie bitten, das Gelände zu verlassen.

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Das Frühlingsfest auf der Theresienwiese gilt als "kleine Wiesn" und geht noch bis zum 5. Mai. Hier ist der Konsum von Cannabis verboten.

Viele Besucher begrüßen das Cannabis-Verbot

Cannabis konsumieren verboten: Das kommt bei den Besucherinnen und Besuchern auf dem Frühlingsfest unterschiedlich an. Die meisten finden es gut, weil viele Familien und Kinder auf der Theresienwiese unterwegs sind. "Warum hier kiffen? Man kann auch woanders kiffen", sagt ein junger Mann. Die Meinung einer Mutter, die mit ihrer Teenager-Tochter unterwegs ist: "Je mehr man erlaubt, desto mehr denken die alle, das ist harmlos."

"Die Bierleichen sind doch viel schlimmer", sagt eine andere Besucherin. Sie ist gegen das Cannabis-Verbot. Alkohol mache die Menschen aggressiv. Es gebe Schlägereien und Frauen würden doof angemacht werden. "Die Kiffer lassen einen doch in Ruh." Alkohol ja, kiffen nein: Das sei widersprüchlich, findet eine junge Frau. Beides seien doch Drogen. Trotzdem begrüßt sie das Verbot auf dem Frühlingsfest.

Kiff-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten: Gesetz noch nicht in Kraft

Die Staatsregierung hatte zuletzt angekündigt, weitere Cannabis-Verbote für konkrete Bereiche zu erlassen – dazu gehören auch Volksfeste und Biergärten. Wann das Verbot in Kraft tritt, ist aber noch unklar.

Das Münchner Frühlingsfest auf der Theresienwiese mit mehr als 100 Schaustellern und zwei großen Bierzelten gilt als "kleine Wiesn" und geht noch bis zum 5. Mai.

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