Hausrenovierung bei Natalie Popp: Darf man den alten Kaminofen noch benutzen? Wie hoch sind die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid? "Ich hatte keine Ahnung, wie ich das kontrollieren soll", sagt sie über das derzeit unbewohnte Haus. Also ruft sie den Kaminkehrer an, der weiterhelfen kann.
- Zum Artikel: "Richtig Heizen mit dem Holzofen: Tipps vom Kaminkehrer"
Herstellungsjahr ist ausschlaggebend
Kamine für Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle, auch Kachelöfen – all das sind sogenannte "Einzelraumfeuerungsanlagen", die unter die Bundesimmissionsschutzverordnung (BimschV) fallen. Aber welcher Ofen muss welche Werte einhalten? Erster Anhaltspunkt ist das Datum der Herstellung, nachzulesen auf der Rechnung, am Typenschild oder auf dem Bescheid vom Kaminkehrer. Ist der Ofen jünger als 15 Jahre (nach 21.3.2010), sollte der Hersteller die Einhaltung der Grenzwerte per Zulassung nachgewiesen haben.
Hält mein Ofen die Grenzwerte ein?
Wer seinen Ofen zwischen 2005 und 2010 eingebaut hat, sollte jetzt einen Weiterbetrieb auf jeden Fall überprüfen. Wenn der Feuerstättenbescheid des Kaminkehrers nicht zur Hand ist, lässt sich die Zulassung anhand des Typenschilds in einer Datenbank überprüfen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hat alle zugelassenen Anlagen online aufgelistet (externer Link). Findet man seinen Ofen dort nicht, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf.
Zulassung durch Hersteller und Kaminkehrer
Für einen regulären Betrieb muss der Kaminkehrer zusätzlich die Brennholzfeuchte prüfen und den guten technischen Zustand des Ofens bescheinigen. Werden auf dem jüngsten Bescheid zur Feuerstättenschau keine Mängel aufgeführt, ist alles bestens.
Was ändert sich 2025?
Für Modelle mit Herstellungsjahr zwischen 1995 und 2010 läuft im Januar 2025 die Übergangsfrist für eine Nachrüstung, einen Austausch oder eine Stilllegung ab. Die Emissionen dieser Öfen müssen unter dem Grenzwert von 0,15 g Feinstaub pro Kubikmeter Abgas und für 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas liegen. Noch ältere Anlagen sollten mindestens schon seit 2020 nicht mehr in Betrieb sein, sofern keine Ausnahme gilt.
Strengere Grenzwerte für Modelle seit 2010
Für jüngere Anlagen mit Einbau zwischen 2010 und 2015 gilt die Stufe 1 der BimschV. Hier liegt der Grenzwert für Feinstaub bei 0,075 g/m³ und für Kohlenmonoxid bei 2 g/m³. Für alle neuen Öfen mit Baujahr seit 2015 gilt Stufe 2 der BimschV, nämlich 0,04 g/m³ für Feinstaub und 1,25 g/m³ für Kohlenstoffmonoxid. Nur wenn die Öfen ab Hersteller die Vorgaben einhalten, bekommen sie eine entsprechende Zulassung.
Ausnahmen: Offene Kamine und historische Öfen
Benjamin Göllinger, der Kaminkehrer von Natalie Popp kann sie beruhigen. Bei ihrem Kamin handelt es sich um eine offene Feuerstelle, für die eine Ausnahme gilt: Der Kamin ist zwar über 40 Jahre alt, darf aber maximal 30 Mal im Jahr benutzt werden. Ausnahmen gelten unter anderem auch für nicht gewerblich genutzte Holzherde, Grundöfen und historische Feuerstätten. Oder auch, wenn der Ofen die einzige Heizquelle im Haus ist.
"Ignorieren geht eigentlich nicht"
Bei den allermeisten seiner Kunden stößt Kaminkehrer Göllinger auf offene Ohren. Seit Jahren sind Grenzwerte und Übergangsfristen bekannt. Jedem Kaminofenbesitzer hat er bei mindestens einer Feuerstättenschau mitgeteilt, was zu tun ist. Und selbst wenn ein Austausch nötig ist, sagt Göllinger, dann ziehe meist das Argument, dass neue Kaminöfen viel weniger Holz verbrauchten.
Im Video: "Wohlige Wärme, schädlicher Staub: Wie ökologisch sind Kaminöfen?"
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