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Schleuser vor Gericht

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Flüchtlinge in den Tod geschickt? Revision im Schleuser-Prozess

Die Staatsanwaltschaft München hat im Schleuser-Prozess Revision eingelegt. Die Urteile vergangene Woche gegen drei syrische Schleuser seien zu milde ausgefallen. Sie sollen für den Tod von 13 Flüchtlingen verantwortlich sein. Von C. Haberlander

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern.

Die Staatsanwaltschaft München I legt gegen die am Landgericht Traunstein ergangenen Urteile im Schleuserprozess Revision ein. Das hat der stellvertretende Pressesprecher auf Anfrage des BR soeben mitgeteilt. Der Staatsanwaltschaft sind die Urteile gegen die drei Angeklagten zu milde ausgefallen. Deshalb soll sie der Bundesgerichtshof überprüfen. Eine abschließende juristische Bewertung durch die Staatsanwaltschaft ist aber erst möglich, wenn die schriftlichen Urteile vorliegen. Das könnte einige Wochen dauern.

Zwei Freiheitsstrafen, eine Bewährung

Der 27-jährige Hauptangeklagte war wegen banden- und gewerbsmäßiger Schleusung zu vier Jahren Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte Hunderte Flüchtlinge gegen rund 1.200 US-Dollar pro Person Überfahrten mit Schlauchboot vom türkischen Izmir auf die griechische Insel Lesbos vermittelt. 

Das Gericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte für den Tod von 13 Flüchtlingen verantwortlich ist. Die Menschen waren im September 2015 bei einer Überfahrt in einem Schlauchboot mit einem Frachtschiff zusammengestoßen.

Der Führer des Schlauchboots, ein 24-jähriger Syrer, war zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein 34-Jähriger bereits vorbestrafter Geldverwalter, der von Berlin aus Gelder zwischen der türkischen Schleuserorganisation und den Geschleusten transferierte, kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.