💡 Was ist ein Kampfhund?
Nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden fünf folgende Hunderassen generell als Kampfhund eingestuft (Kategorie 1): American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Bandog. Auch Hunde, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstehen, gelten als Kampfhunde. Bei 14 weiteren Rassen (Kategorie 2) wird die Kampfhund-Eigenschaft angenommen, es sei denn, der Halter kann beweisen, dass die Hunde nicht aggressiv sind. Wer einen Hund von dieser 19 Rassen umfassenden Liste haben möchte (daher auch der Ausdruck Listenhund), braucht eine Haltererlaubnis.