Wegen Schmähungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick auf der Facebook-Seite der AfD musste sich ein Anwalt aus Wuppertal heute vor dem Amtsgericht Bamberg verantworten.
Der Mann hatte im Oktober 2016 auf der AfD-Seite geschrieben: "Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin!" Einen daraufhin ergangenen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 100 Euro hatte der Mann nicht gezahlt, deshalb kam es zur Verhandlung. Die endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.
Straffrei dank Meinungsfreiheit
Zwar machte die Richterin keinen Hehl daraus, dass sie die Äußerung des Angeklagten für äußerst geschmacklos halte, allerdings sei diese dennoch - wenn auch gerade noch - von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit nicht strafbar. Der Mann gab in der Verhandlung an, es sei nicht seine Absicht gewesen, den Erzbischof herabzuwürdigen. Sein Kommentar sei lediglich eine Unmutsäußerung gewesen.
Morddrohungen gegen Erzbischof
Anlass war ein Artikel auf der Seite der AfD Deutschland mit der Überschrift "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar". Der Facebook-Artikel hatte zu zahlreichen Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof geführt.
Podiumsdiskussion in Nürnberg
Im Herbst 2016 war der Bamberger Oberhirte auf einer Podiumsdiskussion in Nürnberg gefragt worden, ob er sich vorstellen könne, dass auch ein Moslem Bundespräsident wird. Schick hatte darauf geantwortet, dass er dafür derzeit keine gesellschaftliche Mehrheit sähe, so Bistumssprecher Harry Luck im Bayerischen Rundfunk. Wenn dies aber geschehen würde, dann wäre es demokratisch zu akzeptieren. Alles andere würde dem Grundgesetz widersprechen.
Verkürzte Äußerung
Aus der Äußerung des Bamberger Erzbischofs hatte die AfD auf ihrer Facebookseite die verkürzte Überschrift: "Kirche: Muslimischer Bundespräsident denkbar!" gemacht. In dem Artikel war außerdem ein Foto von Erzbischof Ludwig Schick mit dem Emblem "Halal" zu sehen.
Strafbefehl gegen weiteren Kommentarschreiber
Das Erzbistum ging dagegen juristisch vor, die AfD nahm den Artikel von ihrer Seite. In einem weiteren Verfahren gegen einen Kommentarschreiber ist ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg über 4.000 Euro inzwischen rechtskräftig. Der Kommentarschreiber hatte gepostet: "Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korrupte Verbrecher und gehören liquidiert."