Auspuff eines Dieselfahrzeugs

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Freistaat Bayern muss wegen Luftreinhalteplan Zwangsgeld zahlen

Das Verwaltungsgericht München hat gegen den Freistaat ein Zwangsgeld von 4.000 Euro verhängt, weil er den Luftreinhalteplan zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte in München noch nicht geändert hat. Dazu war er bereits 2012 verpflichtet worden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Im Streit um mögliche Diesel-Fahrverbote in Großstädten lassen Umweltschützer nicht locker. Unterstützung kommt nun vom Gericht. Angeblich tut Bayern zu wenig, um für saubere Luft zu sorgen. Der Freistaat sei "grundlos säumig", kritisierten die Richter in ihrem Beschluss vom Donnerstag. Der Freistaat kann nun zahlen oder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte das Zwangsgeld beantragt und will Diesel-Fahrverbote in München durchsetzen. DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger sagte:

"Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin." Remo Klinger, DUH-Rechtsanwalt  

Bayerisches Umweltministerium will Beschluss sorgfältig prüfen

Das bayerische Umweltministerium kündigte an, den Beschluss und seine Begründung sorgfältig zu prüfen. Der Freistaat argumentiert, dass derzeit noch nicht klar sei, ob von den Kommunen überhaupt Fahrverbote verhängt werden dürfen. Diese Frage müsse zunächst vom Bundesverwaltungsgericht geklärt werden, bevor die konkrete Ausarbeitung eines solchen Verbots verlangt werden könne, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums.

Maßnahmenpaket beschlossen

Der Sprecher verwies darauf, dass die Staatsregierung im Juli ein Maßnahmenpaket beschlossen habe, das eine Vielzahl von Einzelprojekten enthalte. Im Entwurf des Nachtragshaushalts seien dafür allein 100 Millionen Euro vorgesehen. Bereits jetzt sei die Luftqualität in Bayern überwiegend gut.