2018 ist am Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf eine automatische Tür eingebaut worden, damit eine schwerbehinderte Lehrkraft zur Arbeit kommen kann. Seither streiten der Freistaat und der Landkreis darum, wer die Kosten der Baumaßnahme zu tragen hat.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtsgerichtshof in München hat nun entschieden: Der Freistaat muss den Einbau bezahlen. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz so geurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof habe die Berufung des Freistaats zurückgewiesen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch (26.04.23) mit.
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Fünf Jahre langer Rechtsstreit
In dem Rechtsstreit geht es um eine automatische Eingangstür, die am staatlichen Robert-Koch-Gymnasium in Deggendorf für 28.000 Euro eingebaut wurde, um einer schwerbehinderten Lehrkraft einen unkomplizierten Zugang vom Parkplatz zum Gebäude zu ermöglichen. Der Landkreis war der Meinung, der Freistaat als Arbeitgeber müsse für die Tür zahlen. Der Freistaat hingegeben argumentierte, die Kosten müsse der Landkreis als Schulaufwandsträger übernehmen.
Nebentür extra eingebaut
Die Nebentür wurde laut Landkreis extra für die betroffene Lehrerin eingebaut und wird auch nur von ihr - mit einer Fernbedienung gesteuert - genutzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Freistaat kann sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden.
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