Im Bundestag gilt nach wie vor ein Genesenenstatus von sechs Monaten. Zumindest wird der Zugang zum Plenarsaal und zu den Sitzungssälen der Ausschüsse entsprechend geregelt. Das hat ein Parlamentssprecher dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt.
- Zum Artikel: Im Bundestag gilt noch Sechs-Monats-Frist
Bundestags-Regeln an veraltete Covid-Verordnung gekoppelt
Begründung: Die Corona-Regeln im Bundestag seien in diesem Punkt an eine Fassung der Covid-Verordnung der Bundesregierung gekoppelt, die inzwischen veraltet ist. Nämlich an diejenige, die vor knapp zwei Wochen in Kraft war – als die Bundestagsregeln beschlossen wurden. Die jüngste Änderung der Covid-Verordnung des Bundes trat einige Tage später in Kraft.
Nach der vormaligen Verordnung galten Bürgerinnen und Bürger als genesen, wenn ihre Corona-Infektion höchstens sechs Monate zurücklag. Mit der Neufassung der Verordnung wurde die Frist auf maximal drei Monate verkürzt. Doch der Bundestag hat seine Regeln für Plenarsaal und Ausschuss-Räume bisher nicht aktualisiert.
Für Büroräume im Bundestag gelten andere Regeln
Was Büroräume in den Bundestagsgebäuden betrifft, gilt bereits der verkürzte Genesenen-Status von drei Monaten. Dem Parlamentssprecher zufolge liegt das daran, dass die Abgeordneten dort in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber tätig werden. Aus dieser Perspektive wird der Bundestag primär als Arbeitsplatz verstanden, nicht als politischer Raum. Und dann greifen demnach automatisch die jeweils aktuellen Corona-Regeln des Bundes.
Unklar ist, wann auch die Vorschriften für Plenum und Ausschüsse angepasst werden. Es werde "fortlaufend analysiert", ob Änderungen angezeigt seien, so der Sprecher.
Dobrindt spricht von "Unverschämtheit"
Aus der Unionsfraktion kommt Kritik: Deren erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei sagt, er fände es "seltsam, wenn im Bundestag etwas anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt". Die Frage nach der Dauer des Genesenen-Status ist nach Ansicht des CDU-Politikers in erster Linie medizinisch zu beantworten. Dies betreffe Abgeordnete genauso wie andere Bürger.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nahm sich die Bundesregierung vor: Den Genesenen-Status auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, sei eine "Unverschämtheit". Damit habe Gesundheitsminister Karl Lauterbach der Demokratie einen "echten Bärendienst" erwiesen, so Dobrindt. Allerdings regelt der Bundestag die Zugangsregeln zum Parlament selbst.
Genesenennachweis vor allem für Ungeimpfte wichtig
Genesenen-Nachweise sind vor allem für Ungeimpfte von großer Bedeutung – etwa dann, wenn der Zugang zu bestimmten Einrichtungen der 2G- oder 3G-Regel unterliegt. So gilt 3G bundesweit beispielsweise am Arbeitsplatz und im Fernverkehr der Bahn. In anderen Lebensbereichen wie Kultur und Gastronomie regeln die Länder den Zugang. Und wie sie den Genesenen-Status mit Blick auf diese Zugangsregeln ausgestalten, ist laut Bundesgesundheitsministerium ihre Sache.
Die Diskussion über Sonderregeln für den Bundestag zeigt also vor allem eines: Das Dickicht der Corona-Vorschriften wird von Tag zu Tag undurchsichtiger.
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