Laut dem Polizeipräsidium München planen Aktivisten der Letzten Generation am Dienstag eine weitere Klebe-Aktion am Münchner Stachus. Auf Sozialen Netzwerken wurde die Aktion für Dienstagmorgen angekündigt. Die Polizei hat mitgeteilt, sich auf diese Proteste vorzubereiten, um zu verhindern, dass sich die Aktivisten auf die Straße kleben. Zudem hat das Polizeipräsidium München angekündigt, möglicherweise entstehende Kosten geltend zu machen.
Kosten: 500 Euro pro Stunde für das Entfernen von der Straße
Je nach Aufwand könnten Aktivisten laut Polizei demnach zwischen 250 Euro bis 1500 Euro in Rechnung gestellt werden. Das Münchner Polizeipräsidium teilt hierzu mit, dass die Polizei "grundsätzlich dazu berechtigt“ ist, unmittelbaren Zwang durch die Polizei in Rechnung zu stellen.
Bei den Kosten geht es im wesentlichen um das Entfernen der Festgeklebten, grob müsse man mit Kosten von 500 Euro pro Stunde rechnen, so die Polizei.
Auf die Straße kleben ist in München bis zum 8. Januar verboten
Weil die Stadt München bis zum 8. Januar 2023 im gesamten Stadtgebiet ein Versammlungsverbot für spezielle Klimaproteste ausgesprochen hatte, wären zudem Organisation und Teilnahme an solchen Protesten strafbar. Konkret verbietet die Stadt sämtliche "Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn verbinden", sofern keine Versammlung vorher angemeldet wurde. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung der Stadt München hervor.
Das Verbot erstreckt sich demnach auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und eine mögliche Gefahrenabwehr "besonders kritisch sind“, sowie auf Autobahnen und Autobahnschilderbrücken. Die Aktivisten hatten kurz darauf angekündigt, sich nicht an die Allgemeinverfügung halten zu wollen.
Aktivisten in Präventivgewahrsam
Am Samstag waren sieben Mitglieder der Letzten Generation aus dem Präventivgewahrsam entlassen worden. Sie hatten sich an einer Aktion am Münchner Flughafen beteiligt. Zwei weitere Mitglieder, die sich an einer Aktion auf einer Münchner Autobahn beteiligt hatten, befinden sich noch bis zum 5. Januar 2023 in Präventivgewahrsam.
Das Polizeipräsidium München hatte laut eigener Aussage damals für sie einen Gewahrsam von einer Woche beantragt, das Münchner Amtsgericht habe dann den Zeitraum von einem Monat festgelegt. Zuständig für die Bewertung der "Fortdauer des Gewahrsams“ ist seither ein Fachdezernat der Polizei.
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