Das Familiengericht Weilheim hat am Montag in einem Beschluss festgelegt, dass ein Kind in der Realschule Schlehdorf im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen keinen Mundschutz tragen muss. Das Kultusministerium hat den Fall als Einzelfall eingeordnet und sieht keine Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz.
Schülerin war mit Attest von Maskenpflicht befreit
Die Schülerin der Realschule Schlehdorf war seit letzten Oktober auf Grund eines Attests von der Maskenpflicht befreit. Die Schulleitung hatte auf ein neues Attest bestanden, berichtet der Münchner Merkur. Dagegen haben sich die Eltern erfolgreich vor dem Amtsgericht Weilheim gewehrt. Wegen Gefährdung des Kindeswohls hat ein Richter gestern entschieden, dass in diesem Einzelfall die Schulleitung angewiesen wird, das Kind von der Maskenpflicht zu befreien und es gegen Mobbing durch andere Schüler zu schützen.
Kurios: PR-Agentur verbreitet Entscheidung noch vor dem Gericht
Kurios an dem Fall ist die Verbreitung der Nachricht über eine PR-Agentur aus Eschborn bei Frankfurt, bevor das Gericht den Inhalt der Entscheidung selbst veröffentlichte. Die Sprecherin des Amtsgerichts bestätigte dem BR, dass der Text im Internet dem Beschluss auffallend ähnele. Nach einem bekannt gewordenen Fall des Amtsgerichts Weimar ist es der zweite Fall in Deutschland. Die private Realschule, die vom Erzbistum München-Freising betrieben wird, war am Abend nicht für einer Stellungnahme erreichbar.
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