Die Französische Bulldogge Frodo liegt auf einer roten Decke.
Bildrechte: Gabriele Schwaiger-Weiß
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Die Französische Bulldogge "Frodo" kam mit nur fünf Wochen schwer krank im Tierheim Bad Reichenhall an.

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Illegaler Welpenhandel: Tierschützerin muss Strafe zahlen

Illegaler Welpenhandel: Tierschützerin muss Strafe zahlen

Tierheime müssen beschlagnahmte Welpen mühevoll aufpäppeln. Ist der Hund wieder gesund, dürfen die teils unseriösen Eigentümer ihre Welpen zurückfordern. Eine Tierschützerin in Bad Reichenhall hat sich dagegen gewehrt und musste selbst Strafe zahlen.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Gabriele Schwaiger-Weiß musste kürzlich 1.800 Euro Strafe zahlen, doch wenn sie sich die Videos von dem Welpen Frodo ansieht, wie er durch den Schnee tollt, ist sie glücklich. Ihre Protestaktion habe sich gelohnt, sagt sie. "Ich würde es immer wieder machen, denn so kann es definitiv nicht weitergehen."

Das Schmuggler-Ehepaar hatte die beschlagnahmte Französische Bulldogge zurückgefordert, die nur ein paar Wochen zuvor todkrank bei Tierheimleiterin Gabriele Schwaiger-Weiß in Bad Reichenhall angekommen war. Doch sie wollte Frodo nicht zurückgeben. "Das konnte ich nicht verantworten, ihn in diese Verhältnisse zurückzugeben."

1.800 Euro Strafe für Tierschutz-Aktion

Doch das hatte Konsequenzen: Die Besitzer erstatteten Anzeige und die Tierschützerin musste sich kurz darauf wegen Unterschlagung vor dem Amtsgericht in Laufen verantworten. Gegen die zuerst verhängten 2.800 Euro legte sie Einspruch ein. Am Ende waren es 1.800 Euro. Laut Bundesgesetz liegen die Eigentumsrechte trotz Beschlagnahmung beim Besitzer, nicht beim Tierheim oder der Tierschutzbehörde. Wenn er die Pflege- und Tierarztkosten, die beim Aufpäppeln im Tierheim angefallen sind, erstattet, kann der Besitzer den Hund wiederhaben.

Doch Frodo musste am Ende nicht wieder zurück zu seinen Schmugglern, sondern ist in einer liebevollen Familie untergekommen - ein Erfolg. Doch vielen Welpen können die Mitarbeiter in den Tierheimen nicht mehr helfen. Viele sterben kurz nach der Beschlagnahmung an Infekten oder sind langfristig gesundheitlich geschädigt, wie etwa Wursti, eine Chiwawa-Hündin, die nach einem Jahr im Tierheim Freilassing immer noch an den Folgen einer Magen-Darm-Infektion leidet.

Zahl illegal gehandelter Welpen steigt

Seit Jahren päppeln Tierheime an der Grenze zu Österreich illegal eingeschleuste und verwahrloste Hundewelpen auf. Und es werden mehr. Das berichten nicht nur die Tierheime in Bad Reichenhall und Freilassing, sondern auch der Deutsche Tierschutzbund. Demzufolge hat sich die Zahl der bekannt gewordenen, illegal gehandelten Hunde von 2019 auf 2020 mehr als verdoppelt. Auch im laufenden Jahr 2021 reißen die Fälle nicht ab. Denn im Corona-Alltag boomt der Schwarzmarkt für Hundewelpen aus südosteuropäischen Ländern.

Unseriös gehandelte Welpen: zu jung, zu schwach, zu krank

Die häufigsten Verstöße gegen den Tierschutz bei unseriös gehandelten Welpen: Die Welpen werden zu früh, manchmal weniger als sechs Wochen nach der Geburt von der Mutter getrennt und ungeimpft tagelang eingepfercht ohne Wasser oder Futter durch ganz Europa transportiert. Entdeckt die Bundespolizei solche Welpen an der Grenze, begehen die Transporteure nach derzeitiger Rechtslage lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Es bleibt bei Ordnungswidrigkeiten für Händler und Schmuggler

Das bestätigt das zuständige Bayerische Umweltministerium. Normalerweise finde keine Beschlagnahme der Tiere im Sinne des Strafrechts statt, sondern auf Grundlage des Tierschutzgesetzes, so die Antwort auf eine BR-Anfrage. Für Gabriele Schwaiger-Weiß ist das angesichts des Tierleids nicht genug. Eine Geldstrafe über wenige hundert Euro würde die Händler und Schmuggler nicht von ihren Geschäften abhalten.

Bayerisches Umweltministerium für schärfere Sanktionen

Weil es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann das Bayerische Umweltministerium zwar härtere Strafen fordern, aber nicht selbst entscheiden. Hier sei der Bund gefragt. Auf BR-Anfrage antwortet Umweltminister Thorsten Glauber, Bayern wolle den unseriösen Handel unterbinden. Es sei nicht akzeptabel, dass mit dem Leid der Tiere das große Geld verdient werde." Insbesondere müssen dazu Sanktionen verschärft und die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden." Dazu gebe es konkrete Vorschläge, schreibt ein Sprecher des Ministeriums, doch die seien vom Bund noch nicht umgesetzt worden. Außerdem werde das Ministerium den Bund drängen, das Thema illegale Welpentransporte auf europäischer Ebene anzugehen.

Seriöse Tierzüchter erkennen

Im Rahmen einer Kampagne gegen illegalen Welpenhandel informiert das Bayerische Umweltministerium auf seiner Website, wie Interessenten unseriöse von seriösen Züchtern unterscheiden können. So solle man sich u.a. das Umfeld ansehen, in dem die Welpen aufwachsen und das Verhalten der Hundemutter beobachten. "Wenn der Verkäufer Ausreden findet, warum die Hundemutter und das Umfeld nicht besucht werden können, ist etwas faul", heißt es auf der Webseite.

Und auch das Alter der Welpen spiele eine Rolle: Ein verantwortungsvoller Züchter "wird die Welpen erst abgeben, wenn sie dafür reif genug sind." Gesetzlich ist das erst ab einem Alter von über acht Wochen erlaubt, in der Regel findet die Abgabe zwischen der 9. und 12. Lebenswoche statt.

Tierheim Bad Reichenhall zieht Konsequenzen

Die Leiterin des Tierheims in Bad Reichenhall hat inzwischen ihre eigenen Konsequenzen gezogen: Sie wird keine beschlagnahmten Welpen mehr an unseriöse Halter abgeben. Zu oft hat Gabriele Schwaiger-Weiß das Leid der Hunde miterlebt. Solange die Gesetzeslage so bleibt, wird Frodo wohl ihr letzter beschlagnahmter Welpe aus Rumänien gewesen sein.

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