Weil sie eine Hauskatze in einer Lebendfalle erschossen haben soll, hat eine Jägerin vom Augsburger Amtsgericht eine Verwarnung erhalten. Der entsprechende Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sehe eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen vor, falls die Jägerin noch einmal straffällig wird oder Auflagen nicht erfüllt, teilte das Gericht heute mit.
Die Angeklagte hat noch die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Sie wurde vom Gericht verwarnt, weil sie im Dezember 2020 in einem Wald bei Zusmarshausen eine Katze, die in einer Lebendfalle eingesperrt war, mit mehreren Kopfschüssen getötet haben soll.
Die Katze leidet in dem Video sichtlich
Die Tierschutzorganisation Peta hatte Videoaufnahmen davon veröffentlicht, woraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei eingeleitet wurden. Eine Aufnahme zeigte, wie sich die Katze nach mehreren Schüssen krümmte und dann starb.
Jagdverband kritisiert die Tat
Später untersuchte auch der Bayerische Jagdverband den Vorfall. Ob der Jägerausschuss von Schwaben in dem Fall inzwischen entschieden hat, ist noch nicht bekannt. Der Verband hatte den Ausschuss eingeschaltet. Verbandspräsident Ernst Weidenbusch sagte: "Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar".
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