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Ex-Priester am Deggendorfer Landgericht vor Urteilsverkündung.

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Kindesmissbrauch: Ex-Priester muss für achteinhalb Jahre in Haft

Die Richter am Landgericht Deggendorf haben einen ehemaligen Priester wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht behält sich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der ehemalige Priester wurde zu achteinhalb Jahren Haft für schweren sexuellen Missbrauch in 45 Fällen und sexuellen Missbrauch in 63 Fällen verurteilt. Außerdem soll er in der Psychiatrie untergebracht werden.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte anschließende Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit verhängte das Gericht noch nicht. Es ordnete aber die "vorbehaltene Sicherungswahrung" an. Das heißt, dass vor Ablauf der Haftstrafe noch einmal entschieden werden muss, ob der Verurteilte in Sicherungsverwahrung kommt oder nicht. Die Behandlung werde viele Jahre dauern und ein Erfolg sei zweifelhaft, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Trautwein. Jedoch: Der Angeklagte habe sich durch sein Geständnis die Chance eröffnet, irgendwann doch wieder in Freiheit zu kommen. 

Fünf Buben sexuell missbraucht haben

Der aus Wuppertal stammende Mann missbrauchte seit Mitte der 90er-Jahre fünf Buben bei insgesamt etwa 100 Gelegenheiten schwer. Außerdem versuchte er, eine 18-Jährige zu vergewaltigen. Verurteilt wurde er zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung und Besitzes von jugendpornografischen Materials. Die Taten sollen vor allem im Raum Mainz und im Landkreis Deggendorf geschehen sein. 

Der Mann saß schon einmal im Gefängnis

Der Mann hatte von 2003 bis 2009 nach einem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe wegen Sexualstraftaten schon einmal für fünfeinhalb Jahre im Gefängnis gesessen. 2008 war er nach einem kirchengerichtlichen Urteil in Freiburg aus dem Priesterstand entlassen worden.