Fingerabdrücke spielen bei Ermittlungen der Polizei eine wichtige Rolle. Und schon in wenigen Jahren wird die Gesichtserkennung dieselbe Bedeutung für die Arbeit der Ermittler haben - davon ist Bernhard Egger, Leiter der Abteilung Zentrale Kriminalpolizeiliche Dienste und Cybercrime beim Bayerischen Landeskriminalamt überzeugt: "Seit 100 Jahren nutzt die Polizei den Fingerabdruck, seit 25 Jahren die DNA. Und jetzt seit fünf, sechs, sieben Jahren in der Praxis die Gesichtserkennung. Und die Prognose von mir, und da bin ich mir hundertprozentig sicher, ist, dass in fünf bis zehn Jahren die Gesichtserkennung auf einer Stufe mit dem Fingerabdruck steht."
Bayern hat 2008 als erstes Bundesland ein System zur Gesichtserkennung eingeführt. Das Programm wurde später vom Bundeskriminalamt und den übrigen Bundesländern übernommen. 2020 konnte das Bayerische Landeskriminalamt 649 tatverdächtige Personen mit seinem Gesichtserkennungssystem identifizieren können. Ein Jahr davor waren es noch 397 und 2018 sogar nur 146.
Abgleich mit Millionen Bildern von Straftätern in Sekundenschnelle
In der zentralen Datenbank sind inzwischen knapp sechs Millionen Bilder von mehr als 3,5 Millionen Straftätern erfasst. Haben die Ermittler ein Foto oder eine Videosequenz einer gesuchten tatverdächtigen Person, können sie mit Hilfe des Programms in Sekundenschnelle einen Abgleich mit allen dort registrierten Straftätern durchführen. Ein Algorithmus vergleicht das Suchbild mit den gespeicherten Aufnahmen und wählt die Personen mit den höchsten Übereinstimmungswerten aus.
Treffer sind in der Datenbank nur möglich, wenn die gesuchte Person in der Vergangenheit wegen eines Deliktes bereits erkennungsdienstlich behandelt wurde. Am Ende des Prozesses braucht es dann doch noch den Menschen: Die vom Algorithmus ausgeworfene Vorauswahl wird von einem Lichtbild-Experten des Landeskriminalamtes dahin gehend überprüft, ob auch die gesuchte Person darunter ist.
Nach Angaben des Landeskriminalamtes stammen die Fotos oder Videos, mit denen die Spezialisten in der Datenbank nach einer unbekannten Person suchen, in den meisten Fällen von Opfern oder Zeugen einer Straftat. Auch die zunehmende öffentliche Verbreitung von Bildern über das Internet bzw. in sozialen Netzwerken hat dazu geführt, dass solche Aufnahmen immer häufiger für die Gesichtserkennung benutzt werden. Aus Videoüberwachungen werden dagegen laut Egger nur wenige Aufnahmen ausgewertet.
Gesichtserkennung wird bei allen Delikten eingesetzt
Die Fälle mit denen es die Gesichtserkennungsspezialisten des LKA zu tun haben, umfassen das gesamte Spektrum an Straftaten. "Es gibt praktisch kein Delikt, wo das keine Rolle spielt," so Egger über den Einsatz des Programms. Die Palette reiche von der Beleidigung, dem Betrug, dem klassischen Ladendiebstahl über die Vergewaltigung, dem Raubüberfall bis zum Mord.
Schwere Delikte sind allerdings zahlenmäßig nichts so häufig vertreten. Große Erfolge hat das LKA mit seiner Gesichtserkennungssoftware im Bereich des illegalen Rauschgifthandels erzielen können, wo Täter zwar oft mit Fake-Accounts dafür aber mit echten Fotos von sich selbst agieren.
Keine Probleme durch Mund-Nasen-Schutzmasken
Auch bei den Spezialisten des Landeskriminalamtes hatte es Befürchtungen gegeben, ob man Tatverdächtige, die wegen der Corona-Pandemie eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen, noch identifizieren könne. Oder ob der verwendete Algorithmus des Programms Probleme bekommt, weil dadurch nur noch die Augenpartie zu sehen ist. "Wir waren selber sehr überrascht", erklärt Egger, "aber es ist fast kein Problem, die Menschen trotzdem zu identifizieren."
Egger und seine sechs Mitarbeiter im Bereich der Gesichtserkennung haben sich vorgenommen, die Zahl der identifizierten Tatverdächtigen jedes Jahr zu verdoppeln. Von 2018 auf 2019 ist das auch gelungen. Im Vergleich stieg die Zahl der identifizierten Personen von 146 auf 397. 2020 konnte das Ziel mit 649 (plus 63 Prozent) erkannten Tatverdächtigen nicht erreicht werden.
Nach Angaben des Landeskriminalamtes ist der geringere Zuwachs mit den Folgen der Corona-Pandemie zu erklären. Hier mache sich der Rückgang bei den klassischen Ladendiebstählen und den Straftaten im öffentlichen Raum bemerkbar.
Gesichtserkennung bleibt eine umstrittene Technologie
Nichtsdestotrotz gilt die Gesichtserkennung als umstrittene Technologie, insbesondere, wenn sie, anders als beim LKA, automatisiert und anlasslos eingesetzt wird. Der Grund: Wenn man im öffentlichen Raum Gesichtserkennung verwendet, um beispielsweise Straftäter ausfindig zu machen, passieren Fehler. Die EU will deswegen die automatisierte Gesichtserkennung verbieten lassen.
Auch in den USA wird hitzig über die Vor– und Nachteile dieser Technologie diskutiert. Dazu hat nicht zuletzt der Skandal um Clearview AI beigetragen. Die Firma hatte unerlaubterweise eine gigantische Gesichter-Datenbank angelegt, in der Fotos aus allen möglichen Quellen im Netz zusammengetragen wurden: Facebook, YouTube, Twitter und Instagram, aber auch von Nachrichtenseiten oder von privaten Websites. Drei Milliarden Bilder waren so zusammengekommen, die in Sekundenschnelle durchsucht werden konnten. Die Dienste von Clearview wurden rege in Anspruch genommen. Alleine in den USA sollen 600 Institutionen die Software von Clearview zur Gesichtserkennung benutzt haben. Darunter lokale und regionale Polizeibehörden, aber auch das FBI und das Heimatschutzministerium.
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