Die Lebenshilfe in Bayern wendet sich gegen die allgemeine Maskenpflicht in ihren Werkstätten, die seit Samstag verbindlich gilt. In anderen Bereichen verzichtet die bayerische Staatsregierung nämlich auf eine Verschärfung. Wie der Landesverband der Lebenshilfe in Erlangen mitteilt, müssten insgesamt 18.000 Menschen mit Behinderung in den Einrichtungen der Lebenshilfe nun ganztags FFP2-Masken tragen. Die Regelung betrifft aber auch die Werkstätten anderer Träger. Insgesamt arbeiten in Bayern etwa 40.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten.
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"Diskriminierung der Menschen in Werkstätten"
Die stellvertretende Landesvorsitzende Hildegard Metzger spricht von einer Diskriminierung der Menschen in den Werkstätten. Die Verschärfung der Maskenpflicht sei daher nicht akzeptabel. Wichtig sei – wie von Beginn der Pandemie an – zwischen dem Schutz vor Infektion und der Teilhabe am Arbeitsleben vernünftig und im Sinne der Menschen mit Behinderungen abzuwägen, so Metzger weiter. Die bisherige Regelung bietet aus Sicht der Lebenshilfe ausreichend Schutz für die Beschäftigten mit Behinderung.
Sinnvoll: Eigene Gefahreneinschätzung
Wie der Fachreferent für Arbeit beim Lebenshilfe-Landesverband, Stephan Mitesser, BR24 auf Anfrage erklärt, konnte bislang jede Einrichtung selbst eine sogenannte Gefahreneinschätzung vornehmen. Es sei großflächig umorganisiert und umstrukturiert worden, so dass in den Werkstätten Abstände und besondere Hygienemaßnahmen eingehalten werden können. In Bereichen, in denen Menschen eng zusammenarbeiten müssen oder auch bei besonders gefährdeten Personen sei das Tragen einer Maske auch bislang eine übliche Maßnahme.
Entscheidend sei die individuelle Einschätzung durch das Fachpersonal vor Ort. Der Ansatz, dass jede Werkstatt ein eigenes Hygienekonzept umsetzt, habe sich bewährt, so Mitesser. Darüber hinaus müssen sich Beschäftigte in den Werkstätten auch regelmäßig testen.
Lebenshilfe: Maske erschwert Miteinander
Der Fachreferent für Arbeit bei der Lebenshilfe verweist darüber hinaus auf einen weiteren Aspekt: Gerade Menschen, die bereits durch eine Behinderung eingeschränkt sind, empfänden die Maske häufig als zusätzlich Belastung. Zudem schränke das Verdecken der Mimik die Kommunikation ein und erschwere das soziale Miteinander. Die gemeinsame Arbeit in den Werkstätten leide dadurch, so Stephan Mitesser weiter.
Staatsregierung: Schutz vulnerabler Gruppe
Seit Samstag gilt pauschal eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten in Bayern. Die Maskenpflicht ist verbindlich für Fachpersonal und Beschäftigte, ob mit oder ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung sind aus Sicht der bayerischen Staatsregierung eine vulnerable Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedarf.
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