Das Amtsgericht Landshut geht neue Wege beim Opferschutz in Zusammenhang mit Sexualstraftaten. Die Opfer müssen künftig ihren mutmaßlichen Peinigern in der Hauptverhandlung vor Gericht nicht mehr begegnen. Stattdessen kann die erste Vernehmung der oft minderjährigen Opfer bereits im Ermittlungsverfahren auf Video aufgezeichnet werden und kann dann in der Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Opfers eingespielt werden.
Kindgerechtes Umfeld für minderjährige Opfer
Ein kleines Zimmer mit Couch, Bildern an den Wänden und ein paar Plüschtieren im Landshuter Justizgebäude. Dazu dezent untergebracht eine Videokamera und Mikrophon. Hier kann die Vernehmung des Opfers durch den Ermittlungsrichter am Amtsgericht Landshut jetzt aufgezeichnet werden. Eine Art vorgezogene kleine Hauptverhandlung.
Beschuldigte und Opfer sind räumlich getrennt
Live dabei aber in anderen Zimmern beziehungsweise Gebäuden sind Staatsanwalt sowie Beschuldigte mit Verteidigern. Sie können sich jederzeit in die Vernehmung per Telefon zum Ermittlungsrichter einschalten. Den Opfern von Sexualstraftaten wird somit eine direkte oft belastende Begegnung mit dem mutmaßlichen Täter vor Gericht erspart, erklärt der Leiter des Landshuter Amtsgerichts Theo Ziegler.
"Es ist ausgeschlossen, dass sich Opfer und mutmaßlicher Täter begegnen". Theo Ziegler, Leiter des Amtsgerichts Landshut
Auch an einigen anderen Gerichten in größeren bayerischen Städten wie München wird diese Form Zeugenaussage Opfern von Sexualstraftaten inzwischen angeboten. Ziel sei maximaler Opferschutz bei der Wahrung aller Rechte für Beschuldigte.
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