Sieben Jahre Haft für versuchten Mord
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Vor dem Ansbacher Landgericht ist ein 39- jähriger Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, wegen versuchten Mordes an seiner Frau.

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Mordversuch auf der Autobahn: Sieben Jahre Haft für Ehemann

Ein Mann rast mit seinem Auto auf der A7 absichtlich in einen Sattelzug, um seine Frau zu töten. Dafür muss der 39-Jährige für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Ansbach verurteilte ihn wegen versuchten Mordes.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgericht Ansbach am Montagabend einen 39 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Frau heimtückisch und unter einem Vorwand in sein Auto lockte, um sie zu töten. Der Mann, der mit seiner Familie im baden-württembergischen Crailsheim lebt, behauptete, er wolle für seine Frau in Nürnberg ein Auto kaufen. Daraufhin stieg sie in seinen Wagen – ohne etwas von den Plänen ihres Mannes zu ahnen. Tatsächlich verursachte er im Oktober 2020 auf der A7 absichtlich einen Unfall.

Ehefrau versuchte, den Angeklagten von der Tat abzubringen

Die Verurteilung stützt sich vor allem auf die Aussage der Ehefrau, die nach Ansicht der Richter glaubhaft ist. Der Tat ging offenbar ein Eifersuchtsdrama voraus. Der 39-Jährige warf seiner Frau vor, mit einem anderen Mann Telefonsex gehabt zu haben. Obwohl das Opfer während der Autofahrt immer wieder versuchte, den Angeklagten zu beruhigen und ihn dazu zu bringen, das Auto anzuhalten, habe er schließlich einen Sattelzug gerammt.

Aussage deckt sich mit Zeugenaussage und Gutachten

Die Aussage der Ehefrau deckt sich sowohl mit den Zeugenaussagen des Fahrers, der hinter dem Ehepaar fuhr, sowie dem Gutachten eines Sachverständigen. Die Kammer habe keinen anderen Grund für den Unfall feststellen können, sagte ein Gerichtssprecher zu BR24.

Verteidigung wollte Freispruch

Mit dem Urteil blieben die Richter am Landgericht Ansbach knapp unter dem Strafmaß, das die Oberstaatsanwältin für den Angeklagten gefordert hatte. Sie und auch die Nebenklägerin plädierten auf eine Haftstrafe von sieben Jahre und sechs Monaten für den Angeklagten. Die Verteidigung des 39-Jährigen forderte Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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