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Schutzhüllen für eine Waffenbesitzkarte und Jagdschein (Symbolbild)

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Mutmaßlicher "Reichsbürger" will nicht Waffenschein einklagen

Mutmaßlicher "Reichsbürger" will nicht Waffenschein einklagen

Ein mutmaßlicher "Reichsbürger" aus dem Allgäu hat seine Klage auf eine Waffenbesitzkarte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht zurückgezogen. Das Landratsamt Oberallgäu hatte ihm diese Karte verweigert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Verfahren wegen der Verweigerung einer Waffenbesitzkarte durch das Landratsamt Oberallgäu vor dem Augsburger Verwaltungsgericht wurde eingestellt. Grund dafür ist, dass der Kläger die Klage selbst zurückgezogen hat, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Landratsamt Oberallgäu hält Antragsteller für "Reichsbürger"

Das Landratsamt Oberallgäu hatte dem Mann eine Waffenbesitzkarte verweigert. Hintergrund ist laut Landratsamt, dass der Mann der "Reichsbürger"-Szene angehören soll. Er erkennt das Grundgesetz und damit das Waffengesetz nicht an und sei daher als "waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen, so das Landratsamt.

"Reichsbürger"-Verdacht durch Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis

Der "Reichsbürger"-Verdacht hat sich laut Landratsamt aus den Angaben des Mannes beim Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis ergeben. Den Waffenbesitz hatte er zum ersten Mal beantragt. Der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis geht auf ein Gesetz auf dem Deutschen Kaiserreich zurück. Für "Reichsbürger" ist er deshalb eine Bescheinigung dafür, dass man ein echter Angehöriger des Deutschen Reiches ist.

Tatsächlich gibt es aber auch gute Gründe, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Man braucht ihn etwa, wenn man ein ausländisches Kind adoptieren müchte oder wenn ein ausländischer Ehepartner eingebürgert werden soll.

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