Ein Opfer eines Enkeltrickbetrugs ist mit einer Klage gegen die auszahlende Bank in zweiter Instanz gescheitert. Laut Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom Donnerstag hatte der heute 84-jährige Mann insgesamt 83.000 Euro an Unbekannte übergeben. Das Geld hob er von seinem Konto am Schalter in einer Bankfiliale in Nürnberg in zwei Auszahlungen binnen eineinhalb Stunden ab.
Bankangestellte habe bei Abhebung Enkeltrick thematisiert
Der Mann begründete seine Schadensersatzklage gegen die Bank damit, dass diese mit der Auszahlung des Geldes trotz offenkundiger Anhaltspunkte für einen Enkeltrickbetrug gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe. Bereits bei der Klage in erster Instanz habe die Bankangestellte angegeben, den Mann bei beiden Barabhebungen mehrfach gefragt zu haben, ob ihm der sogenannte Enkeltrick bekannt sei. Der Kläger bejahte dies und gab außerdem an, dass er direkt mit seiner Enkeltochter gesprochen habe.
Landgericht hatte Klage bereits in erster Instanz abgewiesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Klage bereits in erster Instanz mit einem Urteil vom 22. Juli 2022 abgewiesen. Gegen dieses Urteil hatte der Kläger Berufung eingelegt, doch auch das OLG verneinte eine Verletzung von Warn- und Hinweispflichten der Bank. Auf den Verweis des OLG zur Erfolgslosigkeit der Berufung hat der Kläger sein Rechtsmittel zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig
Schutz gegen Trickbetrüger: Telefonbucheinträge löschen
Die Polizei warnt regelmäßig vor sogenannten Enkeltrickbetrügern. Dabei gaukeln die unbekannten Täter ihren Opfern mittels eines Telefonanrufs zum Beispiel vor, ein nahestehender Verwandter habe einen tödlichen Autounfall verursacht und brauche nun dringend und sofort Geld für eine Kaution. Die Opfer denken, sie würde mit dem Geld ihrem Verwandten helfen.
Experten geben immer wieder Tipps zum Schutz vor Schockanrufen, Enkeltrick und Datenphishing. Demnach sei der vielleicht beste Schutz, wenn Menschen jemanden haben, dem sie vertrauen und der sie schon vorher über die Möglichkeit, dass solche Anrufe kommen können und wie man sich am besten verhält, informiert: Kinder, Freunde, Nachbarn. Diese Vertrauten können im Fall der Fälle dann auch hinzugezogen werden und vielleicht zumindest eine Geldübergabe verhindern.
Auch hilft es, wenn bei allgemein zugänglichen Informationen zum Beispiel im Telefonbuch Vornamen und Wohnort abgekürzt oder die Einträge ganz gelöscht werden.
Auflegen ist nicht unhöflich
Sobald es in Gesprächen mit Fremden um Geld oder Wertsachen, aber auch um die persönliche Lebenssituation geht, sollte man äußerst misstrauisch sein und auflegen – auch mehrfach, wenn die Betrüger erneut anrufen. Es sei wichtig, betonen Ermittler und Psychologen, gerade älteren Menschen zu sagen, dass Auflegen nicht unhöflich sei, sondern es im Gegenteil vom Anrufer nicht nur unhöflich, sondern auch unverschämt und bedrohlich ist, solche Themen am Telefon anzusprechen.
Wichtig ist auch die Information, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Behörden niemals Geld oder Wertsachen persönlich entgegennehmen würden.
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