Die Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen müssen ab 1. Oktober doch keine Maske tragen. Wie das Ministerium mitteilte, sorge eine praxistaugliche Auslegung der bundesgesetzlichen Regelung im Freistaat dafür, dass FFP2-Masken an Arbeitsplätzen in Behindertenwerkstätten nicht getragen werden müssen.
Maskenpflicht kann wegfallen, sobald sie nicht verhältnismäßig ist
Bayern habe damit eine missglückte Schutzmaßnahme des Bundes in eine praxistaugliche umgewandelt, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Die von Bayern geäußerte Bitte, für eine größere Flexibilität mehr Ausnahmen vorzusehen und den Ländern mehr Befugnisse für abweichende Regelungen zu geben, sei durch den Bund nicht aufgegriffen worden
"Deshalb legen wir das Gesetz in Bayern so aus, dass in diesen Einrichtungen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann, wenn die damit verbundenen Nachteile außer Verhältnis zu dem konkreten Schutz stehen", so Holetschek.
- Zum Artikel: Bayern verzichtet auf schärfere Corona-Regeln
Zwei Selbsttests pro Woche
Für Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen, die geimpft oder genesen sind, gilt ab jetzt, dass wöchentlich zwei Selbsttests genügen. Die Testung muss von der Einrichtung nicht überwacht werden. Die Übermittlung des negativen Testergebnisses sei ausreichend. Die entsprechende Verordnung wurde vorerst bis zum 28. Oktober ausgesetzt.
Werkstätten konnten zuvor eigene Maskenpflicht anordnen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – in dieser sind fast alle Träger von Werkstätten in Bayern organisiert – hatte die Einführung einer Maskenpflicht im Vorfeld kritisiert. Das zusätzliche Tragen von Masken zusätzlich zu all den anderen Vorsichtsmaßnahmen wie Trennscheiben sei die strengste Vorgabe seit Beginn der Corona-Pandemie im Bereich der Werkstätten für Behinderte. Zuvor konnten die Werkstätten eine eigene Gefahreneinschätzung vornehmen und in sensiblen Bereichen eigenständig das Tragen von Masken anordnen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, dass das Gesundheitsministerium mit Rücknahme der Maskenpflicht auf den Protest der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM reagiert habe. Dies haben wir korrigiert.
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