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Erinnerungsort für den Münchner Amoklauf

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Nebenkläger im Prozess um OEZ-Amoklauf fordert elf Jahre Haft

Im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Anschlags am Münchner Olympiaeinkaufzentrum (OEZ) haben die ersten Anwälte von Nebenklägern ihre Plädoyers gehalten. Der erste forderte eine Gesamtstrafe von elf Jahren Haft. Von Michael Bartmann

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der Angeklagte habe aus Profitgier gehandelt. Was mit den Waffen passierte, habe ihn nicht interessiert. Er habe sich nicht bei den Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt. Es gebe keinen Grund, die Umstände und die Dauer des Verfahrens strafmildernd zu bewerten. Der zweite Nebenkläger beantragte eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. 

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. 

Deal im Darknet

Der Angeklagte, ein 33-Jähriger aus dem hessischen Marburg, hatte zu Prozessbeginn zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 im Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst tötete. Beide fanden über das Darknet zueinander, einem verborgenen Teil des Internets. Verdeckte Ermittler hatten Philipp K. bei einem vermeintlichen Waffengeschäft im August 2016 in Marburg überführt.