Der juristische Streit um die Beschlagnahmung einer Neonazi-Immobilie in Oberprex (Lkr. Hof) geht in die nächste Runde. Der Freistaat Bayern akzeptiert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München nicht, der im Juni die Beschlagnahmung der Immobilie für rechtswidrig erklärt hatte. Der Freistaat legte Beschwerde gegen das Urteil ein, teilte das Innenministerium am Montag auf Anfrage des BR mit. Nun geht der Fall ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
VGH: Enteignung der Neonazi-Immobilie in Oberprex rechtswidrig
Ende Juni hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in München entschieden, dass die Beschlagnahmung und Einziehung des Anwesens im oberfränkischen Oberprex im Sommer 2014 im Zusammenhang mit dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung "Freies Netz Süd" rechtswidrig gewesen sei. Die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs: Der Grundstücks-Eigentümerin könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass das Haus jahrelang von der rechtsextremistischen Bewegung genutzt wurde.
Sohn der Oberprexer Immobilien-Eigentümerin ein Neonazi
Dieses Urteil hatte in der Region Hof Überraschung und auch Bestürzung ausgelöst. Denn unter anderem hatte das Landratsamt Hof die Grundstücks-Eigentümerin mehrfach informiert, dass ihr Sohn Tony Gentsch an führender Position des rechtsextremen "Freien Netz Süd" das Haus in Oberprex für verfassungswidrige Aktivitäten nutzte. Darüber war auch jahrelang bundesweit ausführlich in den Medien berichtet worden.
Oberprex ein deutschlandweiter Neonazi-Treffpunkt
An dem Haus prangte der große Schriftzug "Nationales Zentrum Hochfranken". Hier hatten sich Neonazis aus ganz Deutschland getroffen, darunter zum Beispiel 2011 auch der mehrfach verurteilte Martin Wiese. Er saß unter anderem sieben Jahre im Gefängnis, weil er einen Sprengstoff-Anschlag auf das Jüdische Zentrum München geplant hatte.
Von Oberprex aus Versandhandel betrieben
Außerdem betrieb in dem Oberprexer Haus Tony Gentsch einen Versandhandel mit verfassungswidrigen Gegenständen. Dieser Versandhandel ist inzwischen rechtskräftig verboten. Gentsch ist inzwischen in Plauen aktiv und sitzt dort für die rechtsextremistische Kleinpartei "Der Dritte Weg" im Stadtrat.
Bundesverwaltungsgericht mit Enteignung von Oberprex befasst
Ein Termin für die Verfahren vor dem Bundesverwaltunsgsgericht in Leipzig steht noch nicht fest. Der Freistaat Bayern muss bis spätestens Ende September die Beschwerde schriftlich begründen. Der Fall Oberprex ist bislang bundesweit das erste Verfahren, bei dem es um die Enteignung einer Immobilien geht, die die Eigentümer einer rechtsextremen Gruppierung überlassen haben.
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