2014 hatte das Innenministerium das rechtsextreme "Freie Netz Süd" verboten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Haus im oberfränkischen Oberprex (Lkr. Hof), das als Treffpunkt diente, geschlossen und beschlagnahmt. Dagegen hatte die Hausbesitzern geklagt. Die Klage gegen den Freistaat Bayern wurde am Verwaltungsgericht Bayreuth aber abgewiesen. Die Hausbesitzerin könnte nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stellen.
Sohn nutze Anwesen
In dem Anwesen versammelten sich bis 2014 immer wieder Neonazis aus ganz Deutschland und Tschechien – unter anderem auch Martin Wiese, der wegen eines geplanten Sprengstoff-Attentats auf das Jüdische Zentrum in München in Haft saß. Die Hausbesitzerin habe die leerstehende Gaststätte 2010 als Altersruhesitz gekauft, ließ sie durch ihren Anwalt vor Gericht verlesen. Tatsächlich wohnte hier aber vor allem ihr Sohn, der bundesweit bekannte Neonazi Tony Gentsch. Seit des Verbots des "Freien Netz Süds", ist er in der rechtsextremen Partei "Der dritte Weg" aktiv.
Veranstaltungen und Versandhandel
Tony Gentsch nutzte das Haus in Oberprex nicht nur für Veranstaltungen für das rechtsextremen "Freien Netz Süd", sondern auch als Versandhandel. Zeitgleich mit dem Haus wurden somit auch Gegenstände des Versandhandels beschlagnahmt, wie etwa CDs, Bücher, T-Shirts und Propagandamaterial. Auch das sei rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht Bayreuth.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth wurde den Klägern sowie dem Innenministerium kurz mitgeteilt. Eine schriftliche Urteilsbegründung gibt es noch nicht. Das Gericht hatte am Donnerstag (07.06.18) rund zwei Stunden lang die Kläger und die Vertreter des Innenministeriums angehört.