Wegen fahrlässiger Tötung hatte das Amtsgericht Wunsiedel den Jäger bereits im Februar 2015 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Jäger legte aber Berufung ein, er betonte, dass sich der Schuss ohne seine Verantwortung beim Ablegen der Waffe gelöst habe. Dagegen forderten Staatsanwaltschaft Hof und die Familie des jungen Mannes eine höhere Strafe und legten ebenfalls Berufung ein.
Warum der drogenabhängige Mann frühmorgens um 5 Uhr in dem Feld unterwegs war, konnte im ersten Prozess nicht geklärt werden. Mit einem Urteil des Berufungsgerichts wird Anfang März gerechnet, bislang sind fünf Verhandlungstage angesetzt und 22 Zeugen sowie ein Sachverständiger geladen.