Der Miesbacher Ex-Landrat Jakob Kreidl (r.) und Georg Bromme, Ex-Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, beim Prozess am Landgericht München im Jahr 2019.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Peter Kneffel

Der Miesbacher Ex-Landrat Jakob Kreidl (r.) und Georg Bromme, Ex-Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, im Jahr 2019

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Neuer Prozess um Miesbacher Sparkassenaffäre

Jahrelang ging es auf Kosten der Sparkasse Miesbach großzügig zu. Das meiste ist juristisch aufgearbeitet. Wegen einiger Fälle müssen Ex-Bankchef Georg Bromme und der frühere CSU-Landrat Jakob Kreidl nun in München erneut auf die Anklagebank.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Luxusreisen, edle Weine, teure Geschenke: Jahrelang ging es auf Kosten der Sparkasse Miesbach großzügig zu. Das meiste ist juristisch aufgearbeitet. Wegen einiger Fälle müssen aber Ex-Bankchef Georg Bromme und der frühere CSU-Landrat Jakob Kreidl nun erneut auf die Anklagebank.

Haftstrafen auf Bewährung

Für Zehntausende Euro reiste man in Fünf-Sterne-Hotels, man lud zu Jagdausflügen, trank Hunderte Euro teuren Wein, spendierte Beauty-Anwendungen für Ehefrauen – und die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee zahlte. In den Jahren 2009 bis 2012 ging es im oberbayerischen Landkreis Miesbach auf Kosten der Bank großzügig zu – bis die Justiz einschritt. 2019 verurteilte das Landgericht München II den Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie den Ex-CSU-Landrat und früheren Aufsichtsratschef Jakob Kreidl wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung.

Bundesgerichtshof will nachverhandeln

Nun müssen Bromme und Kreidl von Montag an erneut im Landgericht München II auf die Anklagebank. Der Ex-Bankchef und die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt. Die Anklage wollte Bromme damals sogar hinter Gitter bringen. Dieser wiederum möchte eine mildere Strafe. Das Landgericht hatte damals eine Reihe Anklagepunkte fallengelassen. Anstatt eines von der Staatsanwaltschaft veranschlagten Gesamtschadens von 1,25 Millionen Euro ging es nur von rund 250.000 Euro aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr die Urteile des Landgerichts München II zwar weitgehend. In einzelnen Punkten änderten die Karlsruher Richter aber die Entscheidung des Landgerichts ab. Hier muss nun nochmals verhandelt werden.

Hirschhornmesser und Silberdose, Schreibsets und Brotzeitbrettchen

Etwa wird es erneut um teure Geschenke gehen. Die Karlsruher Richter hoben hier manche Freisprüche des Landgerichts auf. Bei Geschenken für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenken an Kollegen aus dem Vorstand und dem Verwaltungsrat habe das Landgericht – das diese als üblich eingestuft hatte – nicht bedacht, dass es sich um Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse handelte. Somit sei es nicht um die Förderung des Ansehens der Kreissparkasse gegangen.

Bromme habe somit in diesen Fällen Sparkassengelder veruntreut, urteilte der BGH. Und Kreidl habe die an ihn gerichteten Geschenke angenommen, weshalb auch sein Freispruch hier keinen Bestand habe. Unter anderem geht es hier dem Vernehmen nach um teure Schreibsets, Hirschhornmesser, Brotzeitbrettchen und eine Silber-Dose für Visitenkarten.

Tausende Euro teures Entenessen war laut BGH in Ordnung

Dass die Kreissparkasse nach überregionalen Zusammenkünften Abschlussessen von Landräten bezahlte, etwa Entenessen auf der Weißachalm beim Tegernsee für Tausende Euro, fanden die BGH-Richter hingegen in Ordnung. "Da diese Abendessen auch dem Erfahrungsaustausch der Landräte dienten, standen die Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landkreises, der Träger der Kreissparkasse ist", urteilte der erste Strafsenat. "Die Kreissparkasse kam insoweit ihrer gesetzlichen Aufgabe nach, den Landkreis im regionalpolitischen Bereich zu unterstützen." Der BGH sprach beide Angeklagte in diesem Punkt frei.

Bei Geschenken zu Verwaltungsratssitzungen wiederum sowie bei der Ausrichtung einer Geburtstagsfeier hätte die Staatsanwaltschaft Bromme gerne wegen Vorteilsgewährung verurteilt gesehen, Kreidl wegen Vorteilsannahme. Doch hier folgte der BGH der Anklagebehörde nicht. Es blieb bei Untreue.

Anwälte: Geschichten wie in einem Helmut-Dietl-Film

Kreidls Anwälte hatten in Karlsruhe für Erstaunen gesorgt, als sie das Verhalten der beiden Angeklagten als "bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln" klassifizierten. Der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als das Thema Compliance erst Einzug bei Unternehmen hielt, sagten sie. "Es hat etwas länger gedauert, bis es sich in Oberbayern durchgesetzt hat." Sie räumten ein, dass man sich bei den Geschichten vorkommen könne "wie in einem Helmut-Dietl-Film". Angesetzt sind für den neuen Prozess noch acht Termine bis Mitte Mai.

Mit Verwendung von dpa-Material

"Hier ist Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!