In diesem Wohnblock in Neumarkt war das 25 Jahre alte Opfer niedergestochen worden.
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Neun Jahre Haft für tödliche Brieföffner-Attacke in Neumarkt

Neun Jahre Haft für tödliche Brieföffner-Attacke in Neumarkt

Für eine tödliche Attacke mit einem Brieföffner muss ein 47-jähriger Neumarkter neun Jahre in Haft. Er hatte im Oktober 2022 in einem Wohnhaus in der Oberpfälzer Stadt auf einen 25-Jährigen eingestochen und ihn dabei tödlich verletzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Landgericht Nürnberg hat einen 47-jährigen Neumarkter am Freitag (14.07.) wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilt.

Gericht würdigt Geständnis und Reue

Der Mann hatte im Oktober 2022 mit einem Brieföffner auf einen 25-Jährigen eingestochen und ihn damit tödlich verletzt. Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung positiv hervor, dass der Verurteilte die Tat gestanden und Reue gezeigt hatte.

Bei der Polizei war damals ein Notruf eines Nachbarn eingegangen, wonach jemand bei einer Auseinandersetzung durch mindestens einen Stich verletzt worden sei. Polizisten fanden den 25-Jährigen daraufhin an der angegebenen Adresse nahe des Stadtparks in einer Wohnung - kurz darauf starb der junge Mann. Der 46-Jährige, der sich ebenfalls in der Wohnung befand, wurde als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen.

Tat ging Streit voraus

Die beiden Männer hatten sich bereits vor dem Vorfall gekannt und am Tatabend gestritten. Hinweise darauf, dass der 47-jährige Verurteilte mit der Attacke auf einen möglichen Angriff des Opfers reagiert hatte, ergaben sich im Prozess nicht. Laut Zeugen war der 25-Jährige in der Vergangenheit seinerseits mit Aggressivität aufgefallen.

Verurteilter stand unter Drogen

Der Verurteilte stand laut Gericht bei der Tat unter dem Einfluss von Alkohol und anderer berauschender Mittel und war infolgedessen vermindert schuldfähig. Er war in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzungen im Zusammenhang mit Alkohol straffällig geworden. Das Gericht hat zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

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