Der Oberbürgermeister von Neumarkt in der Oberpfalz, Thomas Thumann.
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Prozessauftakt gegen Neumarkter OB wegen Haushaltsuntreue

Prozessauftakt gegen Neumarkter OB wegen Haushaltsuntreue

Neumarkts Oberbürgermeister Thomas Thumann muss sich seit Mittwoch wegen möglicher Haushaltsuntreue vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Der Vorwurf: er soll zwei städtische Mitarbeiter zu hoch eingestuft haben. Der OB weist das zurück.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Wegen möglicher Haushaltsuntreue in zwei Fällen muss sich der Neumarkter Oberbürgermeister Thomas Thumann (FW) seit Mittwoch vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Es geht um komplexe Fragen des Dienst- und Tarifrechts. Thumann wies die Vorwürfe vor Gericht zurück.

Mitarbeiter hochgruppiert

Der Oberbürgermeister hatte die Hochgruppierung von zwei Mitarbeitenden in der Verwaltung bewilligt. Daraus soll der Stadt aus Sicht der Staatsanwaltschaft im Zeitraum von 2015 bis 2020 ein Schaden von rund 18.600 Euro entstanden sein, weil die beiden dadurch mehr Bezahlung bekommen haben.

Sparsamkeitsgrundsatz verletzt?

Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte OB über die Höhergruppierung trotz rechtlicher Bedenken seiner Verwaltung alleine entschieden haben, obwohl dies nicht den tarifvertraglichen Vorschriften entsprach. Er soll somit in Kauf genommen haben, dass er seine Pflicht gegenüber der Stadt Neumarkt verletzte, indem er den Sparsamkeitsgrundsatz nicht einhielt. Die Staatsanwaltschaft sieht darin pflichtwidriges Verhalten.

Thumann: Habe nicht vorsätzlich gehandelt

Vor Gericht wies Thumann die Vorwürfe am Mittwoch zurück. Der Angeklagte schilderte, er habe sich zu der Frage der Höhergruppierungen mit Juristen seiner Verwaltung ausgetauscht, und es habe dabei unterschiedliche Meinungen gegeben. Aus seiner Sicht habe er nicht vorsätzlich gehandelt.

Der Anwalt des Oberbürgermeisters wies laut einer Gerichtssprecherin zudem darauf hin, dass sich die Rechtslage 2017 durch eine Novelle geändert habe und solche Höhergruppierungen nicht mehr strafbar seien.

Amtsgericht sah zunächst keine schwerwiegende Pflichtverletzung

Eine Strafanzeige diesbezüglich wurde bereits 2017 gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg hatte eine Verfahrenseröffnung zunächst abgelehnt, da es keine schwerwiegende Pflichtverletzung feststellen konnte. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen jedoch Beschwerde ein, so dass es nun doch zur Verhandlung kommt. In dem Prozess sollen neben den beiden betroffenen Beschäftigten auch Juristen der Stadtverwaltung sowie ein Ermittler der Polizei aussagen. Für den 19. Juli ist ein weiterer Prozesstag geplant.

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