Das Landgericht Kempten.
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Das Landgericht hat einen jungen Mann nach dem Tod eines Obdachlosen schuldig gesprochen.

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Obdachloser stirbt nach Gewalt in Immenstadt – Urteil gefallen

Obdachloser stirbt nach Gewalt in Immenstadt – Urteil gefallen

Im Prozess nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen im Allgäu ist der Angeklagte verurteilt worden. Er muss ins Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht hat eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verhängt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Betroffenheit in Immenstadt im Allgäu war groß. Ein bekannter und auch beliebter Obdachloser war gestorben, nach einer Auseinandersetzung mit einem Jugendlichen. Das Landgericht Kempten hat den zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten nun zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Obdachloser starb nach tätlichem Angriff

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass im Mai vergangenen Jahres ein 53-jähriger Obdachloser von dem Verurteilten verprügelt und in der Folge an den Verletzungen im Krankenhaus starb. Eine Obduktion zeigte, dass der Mann eine Hirnblutung erlitten hatte. Dem vorausgegangen war, so zeigte sich das Gericht überzeugt, ein Streit der beiden Männer. Der Angeklagte habe dem Opfer ins Gesicht geschlagen, weshalb der Obdachlose gegen die Türe einer Bankfiliale gestürzt sei. Dann habe der Täter vom Opfer abgelassen. Der Obdachlose ging ohne erkennbare äußere Verletzungen selbst zur Polizei und erstattete Anzeige. Später fand man den Mann bewusstlos in einer Bankfiliale.

Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und weiterer Delikte wie BBeamtenbeleidigung zu einer Jugendstrafe von acht Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf Körperverletzung mit Todesfolge und beantragte den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren zu verurteilen. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte vorsätzlich den Tod des Geschädigten herbeiführen wollte. Deshalb wurde der junge Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und nicht wegen Mord.

Öffentlichkeit und Medien waren vom Prozess ausgeschlossen

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit satt, um den Verurteilten vor einer Stigmatisierung zu schützen und so eine Resozialisierung nach der Haft zu erleichtern. Das Urteil des Landgerichts Kempten ist rechtskräftig, nachdem alle Verfahrensbeteiligten nach Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet haben.

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